Was ist eine Signatur? Definition und Anwendung
Der Begriff Signatur stammt vom lateinischen Wort „Signatura“ bzw. „Signum“ ab und bedeutet übersetzt „Zeichen“. Früher wie auch heute wird sie hauptsächlich als Echtheitsnachweis in Form einer handschriftlichen oder digitalen Unterschrift für verschiedene Dokumente oder als Urhebernachweis für die Werke von Kunstschaffenden genutzt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Arten von Signaturen es gibt.
Was ist eine Signatur?
Wir alle kennen und verwenden sie – die Signatur. Am weitesten verbreitet ist sie als klassische Unterschrift, die sich als handschriftliche Namenszeichnung oder in digitaler Form auf amtlichen Dokumenten, Verträgen oder Rechnungen wiederfindet. Doch woher stammt das Wort Signatur eigentlich, in welchen Bereichen wird sie verwendet und welche Formen gibt es?
Definition
Eine Signatur ist eine Kennzeichnung im allgemeinen Sinne. So werden zum Beispiel die meisten Verträge erst durch eine Unterzeichnung beider Vertragsparteien rechtsgültig und viele amtliche Dokumente müssen als Identitätsnachweis handschriftlich oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden. Künstler dagegen signieren ihre Werke beispielsweise mit ihrem Namen oder Initialen, um die Urheberschaft zu kennzeichnen.
Wortherkunft
Signatur leitet sich vom mittellateinischen Wort „Signare“ (zu lateinisch „Signum“) ab und bedeutet übersetzt so viel wie Zeichen, Symbol, Signal, Siegel, Unterschrift oder Merkmal.
Synonyme
Neben der wortwörtlichen Übersetzung existieren für das Substantiv „Signatur“ inzwischen über 100 Synonyme. Zu den bekanntesten Synonymen gehören unter anderem:
- Unterschrift
- Handschrift
- Kennung
- Signal
- Zeichen
- Zeichnung
- Unterzeichnung
- Unterzeichnen
- Markenzeichen
Verwendung des Wortes
Der Begriff „Signatur“ wird in unterschiedlichen Bereichen wie z. B. in der Kunst, der Geografie, der Drucktechnik oder in der EDV verwendet.
Kartografische Signaturen, das sind grafische Zeichen oder Symbole zur Darstellung von Objekten oder Sachverhalten in einer Karte (z. B. Flugzeug, Museum, Kirche, Tunnel, Autobahn, Wald etc.)
Wie soll eine Signatur aussehen?
Die handschriftliche Unterschrift begegnet uns im Alltag immer noch häufig. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese die Grundlage aller Rechtsgeschäfte bildet, für die die Schriftform erforderlich ist. So werden zum Beispiel Kauf-, Kredit- oder Handy-Verträge erst durch eine handschriftliche Unterschrift rechtskräftig. Es gibt klare Vorgaben, wie eine rechtsgültige handschriftliche Signatur aussehen muss:
- Der volle Familienname muss enthalten sein.
- Die Wiedergabe eines Namens muss erkennbar sein.
- Einzelne Buchstaben sollten zumindest ansatzweise erkennbar sein.
Tipp: Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag „Wann ist eine Unterschrift ungültig?“.
In der digitalen Welt kann die handschriftliche Signatur durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt werden. Mit dieser lassen sich nahezu alle Dokumente digital unterschreiben – rechtsgültig und sicher. Mehr dazu lesen Sie im nächsten Absatz.
Wichtige Formen der Signatur
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, um die eigene Identität, eine Authentizität oder Urheberschaft zu beweisen, weshalb es auch diverse Formen der Signatur gibt. Der rechtliche Rahmen und auch die jeweiligen Anforderungen fallen dabei jedoch ganz unterschiedlich aus.
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur (auch: elektronische Unterschrift oder digitale Unterschrift) ist das digitale Pendant der Unterschrift von Hand. Sie besteht aus einer Verknüpfung von Daten, die auf den Unterzeichnenden rückschließen lassen. Eine visuelle Signatur (also ein Bild der Unterschrift) kann dabei sein – muss aber nicht. Besonders Unternehmen profitieren von der elektronischen Unterschrift, da man damit völlig ortsunabhängig signieren kann. Ausgaben für Personal-, Reise- und Druckkosten lassen sich damit um bis zu 90 % senken.
Nicht zu verwechseln: Die digitale Signatur hingegen ist keine Unterschrift an sich, sondern ein Verfahren zu Authentifizierung einer Person oder Institution. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Was ist eine digitale Signatur?“
Aber ist eine solche digitale Unterschrift auch rechtsgültig? Ja - Sie können mit der elektronischen Signatur fast alle Dokumente rechtsgültig unterschreiben. Wichtig zu wissen ist nur:
Die Rechtsgültigkeit der elektronischen Signatur hängt von der Art der elektronischen Signatur und der Art des unterzeichneten Dokuments ab.
Denn die elektronische Signatur gibt es in drei verschiedenen Stufen, den E-Signatur-Standards:
- einfache elektronische Signatur (EES)
- fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Definiert werden diese Standards im EU-Raum von der eIDAS-Verordnung und in der Schweiz vom Signaturgesetz ZertES. Die höheren Standards – also FES und QES – unterscheiden sich beispielsweise dadurch, dass sie mit einem sogenannten digitalen Zertifikat erstellt werden müssen. Wann Sie welche Signatur brauchen, hängt davon ab, ob es eine gesetzliche Formvorschrift gibt.
Welchen E-Signatur-Standard brauche ich für welches Dokument? Unser Leitfaden zeigt Ihnen genau, worauf Sie achten müssen.
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E-Mail-Signatur
Am Ende einer E-Mail, eines Beitrages oder Usenet-Postings in Internetforen findet sich meist ein kleiner Textabschnitt mit Angaben des Absenders. Diesen Textblock nennt man E-Mail-Signatur. Enthalten sollten folgende Angaben sein:
- Vorname
- Nachname
- Kontaktdaten (beruflich oder privat)
- Firmen-Informationen (z. B. Firmenname, Link zur Website oder zu Social-Media-Profilen)
Mithilfe der E-Mail-Signatur teilen Sie dem Empfänger kurz und präzise mit, welche Position Sie im Unternehmen haben und wie er Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Signatur in der Kunst
Signaturen in der Kunst gibt es entweder als voll ausgeschriebene oder abgekürzte Namensunterschrift. Manche nutzen auf ihren Werken auch ein Bildmonogramm mit Zeichen oder Symbolen (ligierte Signatur). Die Signatur in der Kunst dient hauptsächlich zur Kennzeichnung der Urheberschaft bzw. als Eigentumsnachweis auf einem Werk. Bei Gemälden oder Bildern beweist die Signatur zudem, dass es sich um ein Original handelt.
Daneben gibt es aber auch noch handsignierte CDs, Poster, Bücher, T-Shirts, Trikots, Bälle, Eintritts-oder Autogrammkarten etc. von Bands, Sportlern, Autoren oder anderen Kunstschaffenden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die Kennzeichnung der Urheberschaft, sondern um ein klassisches Autogramm.
Geschichte der Signatur
Um Rechtsgeschäfte schriftlich zu fixieren, wurden Dokumente, Urkunden und sogar Briefe lange Zeit nicht unterschrieben. Grund hierfür war schlicht und einfach, dass bis vor rund 250 Jahren nur wenige Menschen die Kunst des Schreibens beherrschten und somit kaum jemand seinen eigenen Namen schreiben konnte. Zudem konnten handschriftliche Unterschriften schnell gefälscht werden.
Siegel und Stempel als Echtheitsnachweis
Im Mittelalter wurden insbesondere Siegel, Stempel oder Wappen genutzt, um die eigene Authentizität auf Briefen, Dokumenten, Verträgen etc. zu beweisen. Auch Waren wurden mit einem individuellen Erkennungsmerkmal versehen, um zu verdeutlichen, dass es sich um Originalware handelt. Bis auf ein eventuelles zusätzliches Copyright-Zeichen hat sich die Kennzeichnung verschiedenster Produkte und Artikel im Übrigen bis heute nicht geändert.
Künstlersignaturen erst seit dem 17. Jahrhundert Standard
Maler signierten ihre Bilder damals nicht, sondern übergaben ihre Werke als Echtheitsbeweis an den Käufer persönlich. Als im 17. Jahrhundert allerdings das goldene Zeitalter der Malerei begann und der Kunstmarkt über die Grenzen des heutigen Europas hinweg florierte, war der Verkauf eines Werkes mit persönlichem Kennenlernen des Malers zu aufwendig, zeitintensiv und teuer. Ab diesem Zeitpunkt setzte sich die Signatur von künstlerischen Werken als Echtheitsbeweis durch und gilt bis heute als Standard.
Tipp: Wie beweisen wir unsere Urheberschaft? Damit hat sich Joël Cachelin in seinem Beitrag zur Vergangenheit und Zukunft des Selbstbeweises beschäftigt.
Die Signatur garantiert Authentizität
Wo früher Siegel und Stempel als Echtheitsbeweis verwendet wurden, garantieren heutzutage andere Formen der Signatur Authentizität. Handschriftliche Unterschriften sind zwar immer noch häufig vertreten, werden aber immer öfter durch eine fälschungssichere digitale Unterschrift ersetzt. In der Schweiz ist die digitale Version der handschriftlich verfassten Unterschrift schon seit fast 20 Jahren rechtlich gleichgestellt.
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Häufige Fragen
Elektronische Signaturen sind rein rechtlich in drei verschiedene Standards eingeteilt. Denselben Status wie händisch verfasste Unterschriften hat nur der höchste E-Signatur-Standard, die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Grundsätzlich sind aber gemäß der eIDAS-Verordnung der EU und dem Schweizerischen ZertEAS alle Arten der elektronischen Signatur rechtsgültig.