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SEPA-Lastschriftmandat erteilen und signieren: so geht’s

4min · Published on 7. Oktober 2024
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
 

Ein SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht es, regelmäßige Zahlungen bequem und automatisch vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Ein solches Mandat kann in Papierform oder händisch rechtsgültig erteilt und signiert werden. Was ein SEPA-Lastschriftmandat ist, welche Voraussetzungen es gibt, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und wie man es elektronisch signiert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein SEPA-Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung, die es einem Zahlungsempfänger erlaubt, fällige Beträge direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen im SEPA-Raum abzubuchen.
  • SEPA beschreibt einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, der insgesamt 36 Länder umfasst, darunter alle EU-Staaten.
  • Um das SEPA-Lastschriftverfahren durchführen zu können, muss ein gültiges SEPA-Mandat vorliegen. Es ist ein Formular, welches der Zahlungspflichtige und -empfänger ausfüllen.
  • Ein SEPA-Mandat dient als rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Es umfasst die Zustimmung des Zahlungspflichtigen, dass der Empfänger die Zahlung per SEPA-Lastschrift einziehen darf, sowie den Auftrag an seinen Zahlungsdienstleister (Bank), diese Zahlung einzulösen.
  • Der Zahlungspflichtige kann dem Zahlungsempfänger das Lastschriftmandat entweder elektronisch oder in Papierform erteilen. Das Formular muss dessen persönliche Angaben sowie IBAN und ggf. BIC enthalten. Anschließend unterschreibt der Zahlungspflichtige elektronisch oder händisch.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat sollte mit dem höchsten der drei E-Signatur-Standards, der qualifizierte elektronische Signatur (QES) unterzeichnet werden.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist eine Einzugsermächtigung, die es einem Zahlungsempfänger erlaubt, fällige Beträge direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Es ermöglicht regelmäßige und automatische Zahlungen, bietet Schutzmechanismen wie das Rückbuchungsrecht innerhalb von acht Wochen und ist besonders nützlich für wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Versicherungen oder Stromkosten.

Ein SEPA-Lastschriftmandat enthält wichtige Informationen wie z. B. Name und Adresse beider Parteien, die IBAN und Unterschrift des Zahlers sowie eine Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz des Empfängers. 

Was bedeutet SEPA und welche Länder nehmen daran teil?

SEPA bedeutet Single Euro Payments Area und beschreibt einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, der insgesamt 36 Länder umfasst.  Darunter die 27 EU-Staaten sowie: 

  • Island, 
  • Liechtenstein, 
  • Norwegen, 
  • Schweiz, 
  • Monaco, 
  • San Marino, 
  • Andorra, 
  • Vatikanstadt und 
  • das Vereinigte Königreich. 

Der European Payments Council (EPC) hat nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entschieden, dass das Land trotzdem am SEPA-Verfahren teilnehmen kann. Der Vorteil daran: Im SEPA-Raum werden standardisierte Verfahren für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten und der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr somit vereinheitlicht und vereinfacht.

Welche Aufgaben hat der European Payments Council (EPC)?

Die Hauptaufgabe des EPC ist die Verwaltung aller SEPA-Zahlungsverfahren, die die Grundlage für die meisten Überweisungen und Lastschriften in Euro in Europa bilden. Darüber hinaus betreibt der EPC ein einseitiges Sofortüberweisungsverfahren, das internationale Sofortzahlungen zwischen SEPA-Ländern und Nicht-SEPA-Ländern unterstützt.

Welche Zahlungsverfahren gibt es?

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist nur eines von vier Zahlungsverfahren, die der EPC anbietet. Alle Verfahren zusammen machen Zahlungen im gesamten SEPA-Raum so einfach und bequem wie im Inland. Der Vollständigkeit halber stellen wir Ihnen hier alle vier Verfahren vor: 

  • SEPA-Lastschriftmandat: Der EPC bietet zwei SEPA-Lastschriftverfahren an: das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Beide bieten Verbrauchern und Unternehmen eine bequeme und sichere Möglichkeit, Rechnungen zu begleichen. Mit ihnen werden jährlich über 20 Milliarden Transaktionen im SEPA-Raum durchgeführt.
  • SEPA-Überweisung: Eine Überweisung ist eine elektronische Zahlung von einem Zahlungskonto auf ein anderes. Das SEPA-Überweisungsverfahren (englisch: SEPA Credit Transfer, SCT) macht den Geldtransfer innerhalb Europas schnell und unkompliziert.
  • SEPA-Sofortüberweisung: Dieses Verfahren (englisch: SEPA Instant Credit Transfer, SCT Inst) läutet eine neue Ära im Zahlungsverkehr ein. Es ermöglicht, Geld in weniger als 10 Sekunden zu überweisen und auf dem Konto des Zahlungsempfängers verfügbar zu machen.
  • Die One-Leg Out Sofortüberweisung: SEPA OLO oder OTC Inst (englisch: One-Leg Out Instant Credit Transfer) ist das neuste EPC-Zahlungsverfahren für internationale Sofortüberweisungen. Es stellt sicher, dass der Euro-Teil einer internationalen Sofortüberweisung komplikationslos abläuft. Dies wird durch Regeln, Praktiken und Standards erreicht, auf die sich die Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum geeinigt haben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist eine gute Möglichkeit für regelmäßige und automatische Zahlungen

Welche Voraussetzungen gibt es, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen?

Um ein Lastschriftmandat zu erteilen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wesentlichen Anforderungen im Überblick:

1. Zuerst muss man das SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen:

Der Zahlungspflichtige (z. B. ein Kunde) muss dem Zahlungsempfänger (z. B. ein Unternehmen) eine Einzugsermächtigung erteilen. Dies erfolgt durch ein SEPA-Lastschriftmandat, das schriftlich oder elektronisch ausgefüllt und erteilt wird​​​​.

2. Das Mandat muss folgende Informationen erhalten:

  • Name und Anschrift des Gläubigers (Zahlungsempfänger)
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (CID)
  • Mandatsreferenznummer (z. B. Kunden- oder Rechnungsnummer)
  • Zahlungsart (ob wiederkehrende oder einmalige Zahlung)
  • Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen
  • IBAN und ggf. BIC des Zahlungspflichtigen
  • Ort, Datum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen​​

3. Diese Vorabinformationen müssen zudem gegeben sein:

Der Zahlungsempfänger muss den Zahlungspflichtigen rechtzeitig vor der ersten Abbuchung über den Betrag und das Fälligkeitsdatum informieren, in der Regel mindestens 14 Tage im Voraus​​​​.

4. Das Mandat muss bei der Bank eingereicht werden:

Der Zahlungsempfänger reicht das Mandat bei seiner Bank ein. Die Bank muss das Mandat bestätigen, insbesondere bei Firmenlastschriften, bevor die Abbuchung durchgeführt werden kann​​​​.

5. Das Mandat kann widerrufen werden: 

Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet, kann jedoch vom Zahlungspflichtigen jederzeit widerrufen werden. Ein Mandat verfällt automatisch, wenn seit der letzten Abbuchung mehr als 36 Monate vergangen sind​​​​.

Der Zahlungspflichtige hat das Recht, unberechtigten Lastschriften innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Bei unautorisierten Abbuchungen beträgt die Frist 13 Monate​​​​.

Das Formular erhalten Sie entweder online auf der Website Ihrer Bank als Download oder direkt in der Filiale als Ausdruck. 

Kann ich ein SEPA-Mandat online und ohne Unterschrift erteilen?

Ja und nein. Sie können ein SEPA-Mandat online erteilen, aber nicht komplett ohne Unterschrift. Es ist jedoch möglich, elektronisch zu unterschreiben. Eine SEPA-Lastschrift ist auch ohne physische Unterschrift gültig, wenn das Mandat elektronisch erteilt wird. 

Mit dem Service von Skribble können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat mit einer elektronischen Signatur rechtsgültig erteilen. Dies erleichtert den Prozess erheblich und bietet gleichzeitig hohe Sicherheit. 

Welche Arten von SEPA-Mandaten gibt es?

Im SEPA-Lastschriftverfahren gibt es verschiedene Mandatstypen, die je nach Anwendungsbereich und Bedarf genutzt werden können. Hier sind die wichtigsten Unterschiede und Details zu den einzelnen Varianten:

SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift

  • SEPA-Basis-Lastschrift: Diese Art ist für Zahlungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern konzipiert. Die SEPA-Basis-Lastschrift (Englisch: EPA Core Direct Debit) bietet den Vorteil, dass der Zahlungspflichtige das Recht hat, eine Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen zurückzufordern. Diese Frist bietet zusätzlichen Schutz für Verbraucher und erhöht das Vertrauen in das SEPA-Lastschriftverfahren.
  • SEPA-Firmen-Lastschrift: Im Gegensatz dazu richtet sich die SEPA-Firmen-Lastschrift (Englisch: SEPA Business-to-Business Direct Debit) ausschließlich an Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen. 

Diese Variante unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Basis-Lastschrift: 

Der Zahlungspflichtige hat nach der Belastung kein Rückgaberecht. Dies bedeutet, dass die Mandate direkt zwischen den Geschäftspartnern und ihren Banken vereinbart werden müssen, was die Sicherheit und Verlässlichkeit der Zahlung erhöht. Diese striktere Regelung ist darauf ausgelegt, den Cashflow zwischen Unternehmen zu stabilisieren und das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.

Einfachmandat und Mehrfachmandat

  • Einfachmandat: Ein einfaches Mandat, auch Einzelmandat genannt, gilt für eine einzige Abbuchung. Es wird einmal verwendet und erlischt nach der Durchführung der Lastschrift. Diese Art von Mandat ist ideal für einmalige Zahlungen oder spezifische Transaktionen. 
  • Mehrfachmandat: Im Gegensatz dazu erlaubt ein Mehrfachmandat wiederholte Abbuchungen und bleibt so lange gültig, bis es widerrufen wird oder nach einer festgelegten Frist verfällt. Diese Art von Mandat ist besonders nützlich für regelmäßige Zahlungen wie Miet- oder Abonnementgebühren, da es den Verwaltungsaufwand reduziert und die Zahlungspünktlichkeit verbessert.

Papierform und elektronische Form

  • Papierform: Traditionell wurde das SEPA-Lastschriftmandat in Papierform erteilt. Der Zahlungspflichtige füllt dabei ein Formular aus, unterschreibt es und sendet es per Post an den Zahlungsempfänger. Dieser Prozess ist zwar weit verbreitet, kann jedoch zeitaufwendig sein und zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen. 
  • Elektronische Form: Die moderne Alternative dazu ist die elektronische Form. Hierbei wird das SEPA-Lastschriftmandat elektronisch erteilt, was den Prozess erheblich vereinfacht und beschleunigt. 

In Zusammenarbeit mit dem Vertrauensdiensteanbieter Swisscom AG bietet Skribble eine Komplettlösung für elektronische Signaturen an. Diese Partnerschaft ermöglicht es Ihnen, sowohl in der EU als auch in der Schweiz rechtsgültige Signaturen zu erstellen. Als führender Anbieter von Vertrauensdiensten in Europa erfüllt Swisscom die gesetzlichen Anforderungen der EU (eIDAS-Verordnung) und der Schweiz (ZertES).

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Rechtliche Grundlagen für das SEPA-Lastschriftmandat

Die rechtliche Grundlage für SEPA-Lastschriftmandate findet sich in der EU-Verordnung Nr. 260/2012, auch bekannt als die SEPA-Verordnung. Diese legt die technischen und geschäftlichen Anforderungen an Überweisungen und Lastschriften im Euro-Zahlungsverkehrsraum fest. 

In Deutschland wird dies durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und die entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergänzt:

  • § 675f BGB: Dieser Paragraf definiert den Zahlungsdienstevertrag und die damit verbundenen Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Zahlungspflichtigen.
  • § 675j BGB: Hier werden die Bedingungen für die Ausführung von Zahlungsvorgängen beschrieben, einschließlich der SEPA-Lastschriftmandate.
  • § 675x BGB: Dieser Paragraf behandelt die Einwilligung und den Widerruf von Zahlungsvorgängen, was direkt auf die Erteilung und Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten anwendbar ist.

SEPA-Lastschrift online oder in Papierform erteilen in 7 Schritten

Um ein SEPA-Mandat online oder in Papierform zu erteilen, müssen folgende sieben Schritte durchgeführt werden:

1. Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass eine vertragliche Beziehung zum Zahlungsempfänger besteht (z. B. für ein Abonnement oder eine wiederkehrende Dienstleistung). Halten Sie Ihre IBAN und ggf. Ihre BIC bereit.

2. Mandatserteilung: Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger in der Regel eine Einzugsermächtigung mittels SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Formular kann dem Zahlungsempfänger elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

3. Formular ausfüllen:

  • Wählen Sie die Zahlungsart aus: wiederkehrend oder einmalig.
  • Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein (Name und Adresse).
  • Tragen Sie Ihre Bankverbindungsdaten ein (IBAN und ggf. BIC).
  • Alle anderen Angaben, wie z. B. die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer usw., werden vom Zahlungsempfänger ausgefüllt. 

4. Unterschrift: 

  • Papierform: Unterschreiben Sie das Formular handschriftlich.
  • Elektronische Form: Nutzen Sie den Service eines E-Signatur-Anbieters wie Skribble, um rechtsgültig elektronisch zu unterschreiben. Wie das geht, erklären wir Ihnen weiter unten im Abschnitt “SEPA-Lastschriftmandat elektronisch signieren mit Skribble”.

5. Rücksendung:

  • Papierform: Senden Sie das unterschriebene Formular an den Zahlungsempfänger zurück.
  • Elektronische Form: Übermitteln Sie das elektronisch signierte Mandat gemäß den Anweisungen des Zahlungsempfängers elektronisch.

6. Bestätigung und Information: Der Zahlungsempfänger bestätigt den Erhalt des Mandats. Sie erhalten eine Vorabinformation über den Betrag und das Fälligkeitsdatum der ersten Abbuchung, meist mindestens 14 Tage im Voraus.

7. Kontrolle und Verwaltung: Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, um sicherzustellen, dass die Abbuchungen korrekt erfolgen. Bewahren Sie eine Kopie des Mandats für Ihre Unterlagen auf.

Gut zu wissen: Eine Lastschrift über 12.500 € ins oder aus dem Ausland muss bei der Deutschen Bundesbank angemeldet werden. Bei Fragen können Sie sich direkt an die Deutsche Bundesbank wenden.

SEPA-Lastschriftmandat elektronisch signieren mit Skribble

Um ein SEPA-Lastschriftmandat sicher elektronisch zu unterschreiben, empfiehlt sich die Verwendung eines professionellen E-Signatur-Anbieters wie Skribble. Es gibt insgesamt drei verschiedene E-Signatur-Standards, wobei die qualifizierte elektronische Signatur (QES) am sichersten und der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Aus diesem Grund empfehlen wir die Verwendung der QES, um ein SEPA-Lastschriftmandat elektronisch zu unterzeichnen.

Sie möchten das Signieren mit qualifizierter elektronischer Signatur gleich ausprobieren?

Die drei E-Signatur-Standards

Sie können zwischen den folgenden drei E-Signatur-Standards für Ihre Unterschrift wählen: 

  • Die einfache elektronische Signatur (EES): Sie erfüllt grundlegende Sicherheitsstandards. Die EES kann zwar laut Gesetz auch durch das Einscannen der handschriftlichen Unterschrift erstellt werden, ist aber sicherer, wenn sie über einen qualifizierten Anbieter wie Skribble erstellt wird. Zudem hat sie eine geringe Beweiskraft vor Gericht, da sie die Identität des Signierenden nicht sicher nachweisen kann und daher weniger Schutz vor Manipulation bietet.
  • Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Sie ist der mittlere Signatur-Standard. Sie ordnet die Signatur mithilfe eines digitalen Zertifikats einer bestimmten Person zu, was die Beweiskraft vor Gericht erhöht. Die Identität des Unterzeichners kann anhand der Mobiltelefonnummer oder der E-Mail-Adresse verifiziert werden, was einen höheren Schutz vor Manipulation bietet.
  • Die qualifizierte elektronische Signatur (QES): Sie entspricht dem höchsten der drei E-Signatur-Standards und ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie hat maximale Beweiskraft vor Gericht und kann eindeutig einer Person zugeordnet werden. Dies erfordert, dass sich der Unterzeichner vor der ersten Signatur bei einer qualifizierten Zertifizierungsstelle z. B. per Video-Call oder persönlich vor Ort identifiziert.
Die QES hat maximale Beweiskraft vor Gericht

So signieren Sie mit Skribble

Bei Skribble können Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat einfach elektronisch signieren. Dafür bedarf es nur drei Schritte:

  • Dokument wählen

    Laden Sie das Lastschriftmandat auf unsere Plattform hoch oder integrieren Sie Skribble direkt in Ihr bestehendes System.

  • Signierende einladen

    Unterschreiben Sie das E-Mandat selbst und/oder laden Sie andere zum Signieren ein.

  • Auf Knopfdruck signieren

    Das SEPA-Mandat ist in wenigen Sekunden signiert – rechtsgültig, ortsunabhängig und mit maximalem Datenschutz.

Probieren Sie das Signieren mit qualifizierter elektronischer Signatur gleich selbst aus! Skribble bietet Ihnen eine kostenlose Testphase.

SEPA-Mandat online erteilen – Vorteile

SEPA-Mandate bieten an sich schon viele Vorteile. Durch die Digitalisierung dieses Vorgangs läuft der Prozess noch schneller und einfacher ab. Welche weiteren Vorteile es hat, ein SEPA-Lastschriftmandat online zu erteilen, erfahren Sie hier: 

  • Zeitersparnis: Kein Postversand oder persönliche Übergabe nötig. Der gesamte Prozess wird digital abgewickelt, was Zeit und Aufwand spart.
  • Bequemlichkeit: Ein SEPA-Mandat kann jederzeit und von überall aus erteilt werden, solange eine Internetverbindung besteht. Dies bietet maximale Flexibilität.
  • Schnelligkeit: Elektronische Signaturen ermöglichen eine sofortige Bearbeitung und Freigabe des Mandats, wodurch der Prozess erheblich beschleunigt wird.
  • Rechtsgültigkeit: Elektronische Signaturen von Skribble sind rechtsgültig und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen der EU und der Schweiz, was rechtliche Sicherheit bietet.
  • Sicherheit: Hohe Sicherheitsstandards schützen vor Betrug und Missbrauch. Die Identität des Unterzeichners wird zuverlässig verifiziert, was zusätzliche Sicherheit bietet.
  • Umweltfreundlichkeit: Durch den Verzicht auf Papier und den Postversand wird der ökologische Fußabdruck reduziert, was zur Schonung der Umwelt beiträgt.
  • Nachvollziehbarkeit: Alle Schritte der Mandatserteilung sind digital dokumentiert und nachvollziehbar, was Transparenz und Sicherheit erhöht.
  • Effizienz: Automatisierte Prozesse reduzieren den Verwaltungsaufwand und minimieren die Fehlerquote, was zu einer effizienteren Abwicklung führt.

Fazit – SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Ein SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht es, regelmäßige Zahlungen bequem und automatisch vom Konto abzubuchen. Es kann elektronisch oder händisch rechtsgültig erteilt und signiert werden. Mit dem Service von Skribble können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat online erteilen und mit einer elektronischen Signatur rechtsgültig unterzeichnen. Dies reduziert den administrativen Aufwand, eliminiert den Bedarf an Papierdokumenten und ermöglicht eine sofortige Bearbeitung.

Testen Sie Skribble 14 Tage kostenlos und unverbindlich und signieren Sie in allen drei E-Signatur-Standards.

Häufige Fragen

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung, die es einem Zahlungsempfänger erlaubt, fällige Beträge direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Es wird schriftlich oder elektronisch erteilt und enthält wichtige Daten wie IBAN, BIC und Unterschrift. Es ermöglicht den automatischen und regelmäßigen Zahlungsverkehr im SEPA-Raum.

Ein E-Mandat ist eine elektronische Version eines SEPA-Lastschriftmandats, das vollständig digital erteilt wird. Es ermöglicht schnelle und sichere Einzugsermächtigungen durch digitale Authentifizierung und elektronische Signaturen. Mit Diensten wie Skribble können E-Mandate bequem online erstellt und verwaltet werden, was Zeit und Kosten spart.

Ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie, indem Sie ein Formular vom Zahlungsempfänger erhalten, Ihre persönlichen Daten und Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC) eintragen und unterschreiben. Dies kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Elektronische Signaturen, z. B. über Skribble, ermöglichen eine sichere und rechtsgültige Erteilung online.

Ja, ein SEPA-Mandat ist verpflichtend, um den Zahlungsempfänger zu ermächtigen, Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Ohne dieses Mandat kann kein Geld von Ihrem Konto abgebucht werden. Es dient der Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit der Lastschrift.

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