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Personalausweis bei digitaler Signatur: So funktioniert die Verifizierung für elektronische Unterschriften

5min · Published on 26. Februar 2025 · Updated on 5. März 2025
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
Personalausweis bei digitaler Signatur
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
 

Ein Klick – und der Vertrag ist unterschrieben. Klingt einfach, oder? Doch ohne eine sichere Identitätsprüfung könnte jede beliebige Person Dokumente in Ihrem Namen signieren. Genau hier kommt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ins Spiel: Sie stellt sicher, dass Ihre digitale Unterschrift genauso verlässlich ist wie eine handschriftliche. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Personalausweis und der eID-Funktion Dokumente schnell und rechtsgültig digital unterzeichnen.

Der Artikel zeigt, warum eine Identitätsprüfung für elektronische Signaturen notwendig ist und wann eine QES rechtlich vorgeschrieben ist. Sie erfahren, wie die Online-Ausweisfunktion (eID) funktioniert und welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Außerdem erklären wir, wie Sie mit Skribble eine QES erstellen – einfach, sicher und direkt integriert in den Signaturprozess.

Digitale Signatur mit Personalausweis – Das Wichtigste in Kürze

  • Schnelle und sichere Verifizierung: Der Personalausweis ermöglicht eine digitale Identitätsprüfung per NFC-fähigem Gerät, ohne Wartezeit oder physische Unterlagen.
  • Rechtsgültige Unterschrift: Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit Personalausweis ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und europaweit anerkannt.
  • Einfache Nutzung mit Skribble: Identitätsprüfung und Signaturerstellung sind direkt in den digitalen Prozess integriert und folgen alle gesetzlichen Regeln.

Warum ist eine Identitätsprüfung für digitale Signaturen notwendig?

Die elektronische Signatur ermöglicht eine rechtsgültige Unterzeichnung digitaler Dokumente. Damit diese Signaturen sicher und verlässlich sind, ist eine Identitätsprüfung erforderlich. Sie stellt sicher, dass nur identifizierte Personen Dokumente unterzeichnen und schützt vor Betrug oder Missbrauch.

Gesetzliche Vorgaben für elektronische Signaturen

Die eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) regelt, wann und wie digitale Signaturen genutzt werden können. Sie unterscheidet drei Signaturstufen:

  • Einfache elektronische Signatur (EES): Keine Identitätsprüfung nötig, daher für weniger wichtige Dokumente geeignet.
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Identifiziert die unterzeichnende Person beispielsweise über die Handynummer und ist fälschungssicherer.
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Erfordert eine vorherige Identitätsprüfung und ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Die QES bietet die höchste Sicherheit und ist bei bestimmten Verträgen, wie befristeten Arbeitsverträgen oder Behördenformularen, gesetzlich vorgeschrieben.

Wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich?

In vielen Bereichen reicht eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur aus. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine QES zwingend notwendig ist:

Verträge mit Schriftformerfordernis (z. B. befristete Arbeitsverträge)

Gerichtliche Dokumente

Notarielle Urkunden

Eintragungen in öffentliche Register

Die Identitätsprüfung sorgt dafür, dass nur verifizierte Personen diese Dokumente unterzeichnen können.

  • Wann sie welchen Signaturstandard verwenden sollten, erfahren Sie in unserem kostenlosen Leitfaden!

Wie funktioniert die digitale Signatur mit dem Personalausweis?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit dem Personalausweis bietet die höchste Sicherheitsstufe und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Um eine elektronische Unterschrift mit dem Personalausweis zu erstellen, ist eine Identitätsprüfung notwendig. Dies geschieht über die Online-Ausweisfunktion (eID).

Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID) für die Identifizierung

Der deutsche Personalausweis verfügt über eine integrierte eID-Funktion. Diese ermöglicht es, sich digital auszuweisen, ohne ein physisches Dokument vorlegen zu müssen. Für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird die Identität der unterzeichnenden Person über diesen digitalen Nachweis bestätigt.

Die Identifizierung erfolgt über ein sicheres Verfahren:

  1. Der Personalausweis wird mit einem NFC-fähigen Gerät ausgelesen.
  2. Die Identität wird über eine PIN oder ein biometrisches Verfahren bestätigt.
  3. Danach kann die digitale Unterschrift direkt im System erstellt werden.

Diese Methode spart Zeit und macht die Signatur unabhängig von physischen Terminen oder Papierdokumenten.

Notwendige Hardware: NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät

Für die digitale Signatur mit dem Personalausweis sind folgende technische Voraussetzungen erforderlich:

  • Ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
  • Die AusweisApp vom Bund zur Kommunikation mit dem Personalausweis
  • Hinweis: Falls die Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert ist, kann sie nachträglich freigeschaltet werden. Die PIN zur Nutzung der eID kann über das Bürgeramt angefordert werden.

Schritt-für-Schritt-Erklärung der Identifizierung und Signaturerstellung

Mit Skribble können Sie schnell und sicher eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit Ihrem Personalausweis erstellen. Dafür ist eine einmalige Identitätsprüfung erforderlich. Sobald diese abgeschlossen ist, können Sie jederzeit rechtsgültige digitale Unterschriften leisten.

Um mit Skribble eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen zu können, müssen Sie Ihre Identität einmalig bestätigen:

  1. Skribble-Konto erstellen oder einloggen: Falls Sie noch kein Skribble-Konto haben, registrieren Sie sich zuerst. Falls doch, melden Sie sich einfach an. Gehen Sie dann in Ihr Profil und wählen Sie unter „Signaturstandards“ die Option „QES aktivieren“.
  2. Online-Identifizierung starten: Öffnen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder Computer. Halten Sie Ihren Personalausweis an ein NFC-fähiges Gerät, beispielsweise Ihr Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Geben Sie Ihre PIN ein, um Ihre Identität zu bestätigen.
  3. Verknüpfung mit Skribble abschließen: Nach der erfolgreichen Identifizierung erhalten Sie eine Bestätigung. Ab jetzt ist Ihre qualifizierte elektronische Signatur (QES) freigeschaltet und Sie können Dokumente rechtssicher elektronisch unterschreiben.

    Nachdem Ihre Identität bestätigt wurde, können Sie mit wenigen Klicks ein Dokument qualifiziert elektronisch unterschreiben:
  4. Dokument hochladen: Wählen Sie in Ihrem Skribble-Konto „Neues Dokument hochladen“ und laden Sie die Datei hoch.
  5. Signaturstandard auswählen: Wählen Sie die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Falls mehrere Personen unterzeichnen sollen, fügen Sie diese hinzu.
  6. Signatur bestätigen: Halten Sie Ihren Personalausweis noch einmal an das NFC-Gerät. Geben Sie Ihre PIN ein, um die Unterschrift freizugeben. Das wars – Ihr Dokument ist jetzt rechtsgültig unterschrieben! Sie können die signierte Datei sofort herunterladen oder direkt weiterleiten.

Mit Skribble können Sie die qualifizierte elektronische Signatur bequem online nutzen. Dank der eID-Funktion Ihres Personalausweises entfällt der Gang zur Post oder ein Video-Ident-Verfahren.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Ist eine Personalausweis-Signatur gültig?

Mit dem Personalausweis eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu erstellen, hat in Deutschland und der gesamten EU dieselbe Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift auf Papier. Das regelt § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit der eIDAS-Verordnung. Ein qualifiziert signiertes Dokument erfüllt damit die gesetzliche Schriftform und ist vor Gericht als Beweis anerkannt.

Wann ist eine QES erforderlich?

In einigen Fällen ist die QES gesetzlich vorgeschrieben, vor allem für Dokumente mit hohem rechtlichen Stellenwert. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsverträge (unbefristet für bestimmte Branchen erforderlich)
  • Kreditverträge mit Verbraucherschutzregelungen
  • Notarielle Dokumente, z. B. Grundstücksübertragungen
  • Behördliche Formulare, bei denen eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform besteht

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurden jedoch einige Richtlinien gelockert.

Auswirkungen des BEG IV

Seit dem 1. Januar 2025 müssen viele Dokumente nicht mehr zwingend handschriftlich oder mit einer QES unterzeichnet werden. Stattdessen reicht oft eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur. Das vereinfacht digitale Geschäftsprozesse erheblich.

Dokumententyp Vorher erforderlich Seit BEG IV erlaubt
Unbefristete Arbeitsverträge

QES

EES/FES in vielen Fällen

Elterngeld- und Elternzeitanträge

QES

EES/FES

Vollmachten für Steuerberater

Schriftform

Elektronische Verwaltung

Hauptversammlungen (börsennotiert)

Schriftform

Digitale Bereitstellung

  • Info: Trotz der Erleichterungen bleibt die QES für sensible Dokumente weiterhin relevant, vor allem dort, wo hohe Haftungsrisiken oder internationale Geschäftsbeziehungen bestehen.

Sicherheitsstandards und Vertrauensdiensteanbieter

Eine QES kann nur durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erstellt werden. Diese Anbieter müssen strenge Sicherheitsvorgaben der Bundesnetzagentur und eIDAS-Verordnung erfüllen:

  • Eindeutige Identitätsprüfung (z. B. durch den Online-Ausweis)
  • Manipulationssichere Signaturen
  • Langfristige Nachprüfbarkeit der Signatur

Skribble und die digitale Signatur mit Personalausweis

Die digitale Signatur mit dem Personalausweis bietet eine besonders sichere Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu unterzeichnen. Sie ermöglicht eine schnelle Identitätsprüfung und eine rechtlich anerkannte Unterschrift – ohne Papier, Ausdrucke oder physische Präsenz. Skribble integriert die Online-Ausweisfunktion (eID) direkt in den Signaturprozess und stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Gerichtliche Dokumente

    Notarielle Urkunden

    Eintragungen in öffentliche Register

Fazit: Warum die QES mit Personalausweis die sicherste Signatur ist

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit dem Personalausweis bietet die höchste Sicherheitsstufe für digitale Unterschriften. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und schützt durch eine eindeutige Identitätsprüfung vor Betrug und Missbrauch. Dank der Online-Ausweisfunktion (eID) lässt sich die Identität sicher und bequem bestätigen – ohne Post-Ident oder Video-Ident-Verfahren. Unternehmen profitieren von einer schnellen, rechtssicheren und papierlosen Abwicklung ihrer Dokumente.

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) sind viele Dokumente inzwischen mit einer einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnungsfähig. Dennoch bleibt die QES bei bestimmten Verträgen weiterhin verpflichtend und bietet in sensiblen Fällen zusätzlichen Schutz.

Mit Skribble nutzen Sie alle Signaturstufen, einschließlich der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Verifizierung mit dem Personalausweis ist direkt in den Signaturprozess integriert – einfach, sicher und gesetzeskonform.

Personalausweis bei digitaler Signatur – Häufige Fragen und Antworten

Die Online-Ausweisfunktion (eID) ist bei neuen Personalausweisen standardmäßig deaktiviert. Sie kann über das Bürgeramt aktiviert und mit einer persönlichen PIN genutzt werden.

Ja, mit dem Personalausweis eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu erstellen, ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und in der gesamten EU rechtsgültig. Sie erfüllt die Richtlinien der eIDAS-Verordnung und ist vor Gericht als Beweis anerkannt.

Eine QES ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz die Schriftform vorschreibt, z. B. bei Arbeitsverträgen, Kreditverträgen oder notariellen Dokumenten. Für viele andere Dokumente reicht eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur aus.

Ja, Sie benötigen die AusweisApp vom Bund, um die Identitätsprüfung mit Ihrem Personalausweis durchzuführen. Skribble integriert diesen Prozess nahtlos, sodass Sie Ihre Signatur direkt erstellen können.

Skribble ermöglicht eine schnelle und sichere Identitätsprüfung per eID und bietet alle Signaturstufen – von der einfachen bis zur qualifizierten elektronischen Signatur. Damit können Sie Dokumente in wenigen Klicks gesetzeskonform und rechtsgültig unterzeichnen.

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