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Nasse Unterschrift: Bedeutung, Rechtslage und Alternativen zur Papierunterschrift

5min · Published on 11. August 2025
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger Marketing Manager, campaign & content
Nasse Unterschrift
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger Marketing Manager, campaign & content
 

Die nasse Unterschrift, also die handschriftliche Unterschrift mit Stift auf Papier, gilt vielen noch als sicher. In der Praxis ist sie aber häufig entbehrlich, rechtlich überholt und anfällig für Fälschungen

In diesem Beitrag zeigen wir, warum die nasse Unterschrift an Grenzen stößt und wie Sie sie Schritt für Schritt ersetzen können. Sie erfahren, wie die handschriftliche Unterschrift rechtlich einzuordnen ist, in welchen Fällen sie weiterhin verlangt wird und wie sich Prozesse durch elektronische Alternativen vereinfachen lassen.

Nasse Unterschrift – Das Wichtigste in Kürze

  • Eine nasse Unterschrift ist handschriftlich mit Stift auf Papier geleistet. Im Englischen spricht man von „wet ink signature“. Sie gilt in vielen Fällen als Zeichen der Zustimmung, ist aber leicht zu fälschen.
  • In manchen Bereichen ist sie noch Pflicht, etwa bei notariellen Verträgen oder bestimmten Behördenformularen. Oft reicht aber auch eine elektronische Signatur.
  • Nasse Unterschriften verlangsamen Prozesse und lassen sich nicht immer eindeutig einer Person zuordnen. Elektronische Signaturen schaffen hier mehr Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.
  • Mit Skribble können Sie auch bei Schriftformerfordernis die Papierunterschrift rechtsgültig ersetzen. Alle drei gesetzlich anerkannten Signatur-Standards sind sofort nutzbar.

Was ist eine nasse Unterschrift?

Eine nasse Unterschrift ist eine handschriftliche Unterschrift auf einem Papierdokument. Der Begriff stammt daher, dass die Tinte beim Unterschreiben noch feucht ist. Im Englischen spricht man von „wet ink signature“. Auch Begriffe wie „handschriftliche Unterschrift“, “Nassunterschrift” oder „Papierunterschrift“ sind geläufig.

Der Ablauf einer nassen Unterschrift ist aufwendig:

  1. Das Dokument muss ausgedruckt werden.
  2. Die unterzeichnende Person unterschreibt es mit einem Stift.
  3. Das unterschriebene Dokument wird eingescannt oder per Post verschickt.
  4. Eine spätere Nachverfolgung ist ohne weitere Absicherung kaum möglich.

Wer mit der Hand auf Papier unterschreibt, hinterlässt ein sichtbares Zeichen der Zustimmung. Dieses Vorgehen war lange die einzige anerkannte Form, um Verträge rechtlich zu bestätigen. 

Auch heute ist die feuchte Unterschrift noch in wenigen Ländern und Rechtsbereichen erforderlich, vor allem dann, wenn die sogenannte Schriftform vorgeschrieben ist. Das betrifft etwa § 126 BGB in Deutschland oder Art. 14 OR in der Schweiz. In der EU regelt die eIDAS-Verordnung, dass elektronische Signaturen die gleiche Rechtskraft haben können wie handschriftliche.

  • Die Eigenschaften der nassen Unterschrift

    • Handschriftlich mit Stift auf Papier
    • Symbol der Zustimmung
    • Oft rechtlich zulässig, aber schwer überprüfbar
    • Fälschungsanfällig
    • Verursacht Medienbrüche und Papieraufwand

Was gilt rechtlich bei nasse und elektronischen Unterschriften?

In vielen Fällen hat eine elektronische Signatur heute die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Unterschrift per Hand. Das gilt europaweit geregelt durch die eIDAS-Verordnung (EU) und das ZertES-Gesetz (Schweiz). Wichtig ist, welche Art von elektronischer Signatur verwendet wird. Denn nicht jede Form erfüllt die gleichen Bestimmungen.

Art der Signatur Beschreibung Rechtsgültig für
Einfache elektronische Signatur (EES)

z. B. getippter Name oder gezeichnete Signatur auf dem Touchscreen

Die meisten Dokumente

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Mit eindeutiger Identifizierung, z. B. per SMS-Code

Verträge mit klarer Zuordnung zur Person

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Höchstes Sicherheitsniveau, z. B. mit Online-Ausweis

Schriftformerfordernis nach BGB

Eine QES ist in der EU und der Schweiz der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Sie erfüllt das sogenannte Schriftformerfordernis, etwa bei Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder Behördenformularen.

Im Unterschied zur nassen Unterschrift können elektronische Signaturen durch technische Maßnahmen geschützt werden. So lässt sich die Integrität (Unverändertheit) und Authentizität (Identität der unterzeichnenden Person) nachweisen: automatisch, fälschungssicher und dokumentiert.

Die eIDAS-Verordnung definiert drei E-Signatur-Standards (Quelle: Skribble)

Wann ist eine nasse Unterschrift erforderlich?

In Deutschland ist eine nasse Unterschrift nur noch in wenigen gesetzlich geregelten Fällen vorgeschrieben. Dazu gehören:

  • Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB)
  • Bürgschaftserklärungen (§ 766 BGB)
  • Schuldanerkenntnisse (§ 781 BGB)
  • Niederschrift der Arbeitsbedingungen (§ 2 NachwG)
  • Leibrentenversprechen mit Unterhaltsverpflichtung (§ 761 BGB)

In diesen Fällen reicht eine elektronische Signatur, selbst mit QES, nicht aus.

  • Auswirkungen des BEG IV

    Seit dem 1. Januar 2025 bringt das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) spürbare Änderungen:

    • In vielen Fällen reicht nun Textform statt Schriftform aus.
    • Das bedeutet: Eine elektronische Unterschrift (z. B. per E-Mail oder mit FES) ist ausreichend.
    • Nur in Ausnahmen ist weiterhin eine handschriftliche Unterschrift oder die QES nötig.

Was gilt aktuell bei verschiedenen Dokumententypen?

Dokumententyp Elektronische Unterschrift gültig? QES erforderlich? Nasse Unterschrift nötig?
Notarieller Kaufvertrag; Kündigung oder Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

Nein

Nein

Kaufvertrag; Dienstleistungsvertrag, Mietvertrag; interne Dokumente; Gesellschaftsvertrag u. v. m.

Nein

Nein

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Nein
(Ausnahmen gelten)

Nein

Arbeitsvertrag im Baugewerbe; Zeugnis nach § 109 GewO; Bankkontoeröffnung

Nein

Auch wenn die Schriftform oft entfällt, bleibt eines wichtig: Rechtsgültigkeit, Identitätsprüfung und Nachvollziehbarkeit. Wer elektronische Signaturen nutzt, sollte deshalb auf verlässliche Technik setzen. Wir bieten dafür das passende Tool mit allen gesetzlich anerkannten Signatur-Standards und vollständiger Protokollierung.

Was sind Nachteile der nassen Unterschrift?

Trotz ihrer Verbreitung bringt die nasse Unterschrift mehrere Nachteile mit sich:

  • Keine automatische Nachvollziehbarkeit (Ort, Zeit, Identität)
  • Fälschungsanfällig und schwer überprüfbar
  • Zeitintensiv durch Druck, Scan, Versand
  • Medienbrüche verlangsamen Prozesse
  • Keine kryptografische Absicherung wie bei digitalen Signaturen

Bei der elektronischen Signatur ist das anders:

  • Jede Handlung wird automatisch protokolliert.
  • Ort, Zeit und Identität der Unterzeichnung sind eindeutig dokumentiert.
  • Identitätsprüfung stellt sicher, dass die richtige Person unterschreibt.
  • Verschlüsselung schützt den Inhalt vor Manipulation.

Digitale Alternativen: So lassen sich physische Unterschriften ersetzen

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Wet Signatures lassen sich heute in vielen Fällen bequem durch elektronische Alternativen ersetzen, indem Sie ihre Unterschrift digitalisieren. Eine einfache Möglichkeit ist, die handschriftliche Unterschrift auf Papier zu leisten, zu scannen und als Bilddatei in ein Dokument einzufügen. Das ist rechtlich gesehen eine sogenannte einfache elektronische Signatur, die in vielen Fällen gültig ist.

Noch sicherer wird es, wenn die Unterschrift direkt elektronisch geleistet wird, zum Beispiel mit einem Stift oder Finger auf dem Touchscreen. Auch das zählt zur einfachen elektronischen Signatur. Sobald jedoch sensible Inhalte oder formgebundene Vorgänge wie Arbeitsverträge, Datenschutzerklärungen oder bestimmte Kundenvereinbarungen ins Spiel kommen, ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur empfehlenswert.

Bei Skribble können Sie Dokumente mit allen drei Signatur-Standards je nach Einsatzbereich rechtsgültig unterzeichnen. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Praxisbeispiel: Vertrag digital unterschreiben mit Skribble

  1. Dokument hochladen
  2. Bei Bedarf Signierende einladen
  3. Signatur-Standard wählen
  4. Visuelle Unterschrift platzieren
  5. Signatur bestätigen
  6. Nachweis wird automatisch zehn Jahre gespeichert

Fazit: Nasse Unterschrift verstehen und in vielen Fällen digital ersetzen

Die handschriftliche Unterschrift ist tief im Geschäftsalltag verankert. Dabei ist die nasse Unterschrift heute in vielen Fällen gar nicht mehr zwingend nötig. Verträge, Vereinbarungen oder Genehmigungen lassen sich mit der qualifizierten elektronischen Signatur ebenso rechtswirksam abschließen: schnell, einfach und ohne Medienbruch. Wer einmal Dokumente digital unterschrieben hat, wird den Papierprozess kaum vermissen.

Skribble ermöglicht diesen Umstieg ohne technische Hürden. Sie unterzeichnen online rechtlich abgesichert, mit persönlicher Identifikation, klar dokumentiert und geschützt vor Zugriffen. Für sehr vertrauliche Unterlagen nutzen Sie die qualifizierte elektronische Signatur. Bei Alltagsgeschäften reicht meist die einfache elektronische Signatur oder fortgeschrittene elektronische Signatur. Auch diese sind rechtsgültig und sicher.

Warum die digitale Variante überzeugt:

  • Keine Wartezeiten, keine Wege, kein Papier
  • Hohe Sicherheit durch Identifikation und verschlüsselte Speicherung
  • Rechtsgültig in der EU und der Schweiz, bei Bedarf auch weltweit
  • Data-At-Rest geschützt durch AES-Verschlüsselung, bei Datentransfer durch TLS 1.2+

Nasse Unterschrift – Häufige Fragen und Antworten

Eine nasse Unterschrift ist eine handschriftliche Unterschrift mit Stift auf Papier, bei der die Tinte beim Unterzeichnen noch feucht ist, daher der Begriff „wet ink signature“. Auch Bezeichnungen wie Papierunterschrift oder handschriftliche Unterschrift meinen dasselbe.

Eine handschriftliche Unterschrift ist nur in wenigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, einer Bürgschaftserklärung, der Niederschrift von Arbeitsbedingungen, einem Leibrentenversprechen mit Unterhaltspflicht oder einem Schuldanerkenntnis ohne kaufmännischen Bezug.

Ja, eine gescannte Unterschrift zählt als einfache elektronische Signatur und ist rechtsgültig. Sobald jedoch Schriftform verlangt wird, reicht die gescannte Unterschrift nicht aus, da sie keine eindeutige Identitätsprüfung ermöglicht.

Ja, mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können Sie die Schriftform rechtswirksam erfüllen: in Deutschland, der Schweiz und der gesamten EU. Wir bieten die QES vollständig online an, inklusive Identitätsprüfung, Protokollierung und rechtlicher Absicherung.

Ja, in der EU und der Schweiz sind elektronische Signaturen durch eIDAS und ZertES verbindlich geregelt, wobei die QES der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. In den USA gelten andere Standards (z. B. ESIGN Act), die weniger stark unterscheiden, dafür aber je nach Bundesstaat abweichen können.

Eine vollständige Unterschrift besteht aus dem vollen Namen einer Person, in der Regel Vor- und Nachname. Sie sollte eigenhändig gesetzt sein und klar erkennen lassen, wer unterschrieben hat. Die Unterschrift muss die Identität der unterzeichnenden Person eindeutig erkennen lassen.

Ja, Sie können Ihre Unterschrift mit einem Stift, Finger oder der Maus auf einem Touchscreen oder im Browser zeichnen. Das gilt als einfache elektronische Signatur und ist in vielen Fällen ausreichend. Für Verträge mit Schriftformerfordernis reicht sie jedoch nicht aus. Hier ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nötig, wie Sie sie bei uns rechtswirksam online erstellen können.

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