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Was Sie wissen sollten, bevor Sie einen Kostenvoranschlag unterschreiben
Vielleicht kennen Sie es: Sie benötigen eine Reparatur, aber bevor es losgeht, wird Ihnen ein Kostenvoranschlag präsentiert. Eine bloße Formalität? Keineswegs. Die Unterschrift unter einem Kostenvoranschlag kann mehr bedeuten, als Sie denken. Wir klären, welche Rechte Sie haben, nachdem Sie mit Ihrer Unterschrift einen Kostenvoranschlag bestätigt haben.
Kostenvoranschlag unterschreiben: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kostenvoranschlag dient dazu, eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Dienstleistung oder ein Produkt zu geben.
- Ein Kostenvoranschlag ist nicht bindend, sodass die endgültigen Kosten auch höher als zunächst vorgesehen sein können. Bei wesentlichen Kostenüberschreitungen haben Sie als Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
- Kostenvoranschläge sind zumeist kostenlos. In einigen Branchen ist es jedoch nicht unüblich, dass Ihnen die Leistung doch in Rechnung gestellt wird.
- Wenn Sie Ihren Kostenvoranschlag digital und rechtsgültig unterschreiben wollen, ist Skribble der geeignete E-Signatur-Service dafür.
Was ist der Unterschied zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag?
Ein Angebot ist eine verbindliche Preisangabe für eine bestimmte Dienstleistung oder ein Produkt, die vom anbietenden Vertrieb unterbreitet wird. Bei einem Kostenvoranschlag unterschreiben Sie lediglich eine unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten.
Kundinnen und Kunden können ein Angebot annehmen und damit einen verbindlichen Vertrag eingehen, während ein Kostenvoranschlag lediglich eine Orientierungshilfe darstellt. Angebote sind rechtlich bindend, während Kostenvoranschläge nicht bindend sind und nur zur Orientierung dienen. Beachten Sie jedoch, dass Sie mit einer Unterschrift auf einem Kostenvoranschlag erklären, mit den darin aufgeführten Kostenschätzungen einverstanden zu sein.
Ist ein Kostenvoranschlag bindend und was passiert bei unvorhergesehenen Kosten?
Ein Kostenvoranschlag ist wie erwähnt nicht verbindlich, sondern lediglich eine Schätzung. Er kann in der Abrechnung überschritten werden, jedoch nicht grenzenlos. Als Kundschaft müssen Sie eine unwesentliche Kostenüberschreitung hinnehmen. Bei einer wesentlichen Erhöhung können Sie sich allerdings dagegen wehren.
Sollten die Kosten wesentlich höher sein als im Kostenvoranschlag angegeben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Handwerkende sind daher dazu angehalten, Sie rechtzeitig zu informieren, falls die Kosten in die Höhe schiessen. Mit einer Unterschrift unter einem Kostenvoranschlag können Sie nachweisen, dass Sie mit den niedrigeren Kosten einverstanden waren – nicht jedoch mit den höheren.
Die genaue Grenze zwischen unwesentlicher und wesentlicher Kostenüberschreitung ist nicht klar definiert. Sie liegt oft zwischen zehn und zwanzig Prozent:
- Kostenüberschreitung bis etwa 15 Prozent: unwesentliche Überschreitung der Kosten, die Kundinnen und Kunden übernehmen müssen
- Kostenüberschreitungen zwischen 15 und 25 Prozent: Einzelfallentscheidung, ob es sich um eine wesentliche Überschreitung der geplanten Kosten handelt
- Kostenüberschreitungen ab etwa 25 Prozent: wesentliche Überschreitung, die dem Kunden unverzüglich mitgeteilt werden muss (§ 649 (2) BGB). Die kaufende Partei entscheidet, ob sie die Kostenüberschreitung genehmigt und den Auftrag zu den höheren Kosten erfüllen lässt. Alternativ kann der Vertrag gekündigt und die bisher entstandenen Kosten erstattet werden.
Hinweis:
Die angegebenen Grenzen sind keine gesetzlichen Regelungen und weichen in der Praxis mitunter ab. Faktoren wie die Art des Auftrags oder die Kostenhöhe können dafür sorgen, dass schon 10 Prozent als unverhältnismäßig gelten oder 25 Prozent Abweichung noch als verhältnismäßig.
Können Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Kostenvoranschlag unterschreiben?
Es kann durchaus vorkommen, dass Sie für einen Kostenvoranschlag etwas zahlen müssen. Dies hängt meist von den üblichen Konditionen in der Branche ab. Laut § 632 (3) BGB sind Kostenvoranschläge "im Zweifel" kostenlos, es sei denn, Sie vereinbaren ausdrücklich etwas anderes, wenn Sie den Kostenvoranschlag unterschreiben.
In einigen Branchen, zum Beispiel im Kfz-Bereich, ist es üblich, dass Anbietende den Kostenvoranschlag berechnen (bei Nicht-Auftrag). Damit der Kostenvoranschlag rechtlich Gültigkeit hat, bedarf es einer klaren Vereinbarung über die Kosten, bevor Sie ihn unterzeichnen.
Probieren Sie es aus: E-Signatur für Ihre Kostenvoranschläge
Wie kann ich einen Kostenvoranschlag digital unterschreiben?
Für eine rechtsgültige digitale Unterschrift bietet sich Skribble als einfache Lösung an. Nach der kostenlosen Anmeldung laden Sie das zu unterzeichnende PDF-Dokument hoch. Bestimmen Sie, wer unterschreiben soll, wählen Sie den gewünschten E-Signatur-Standard und platzieren Sie Ihre Signatur im Dokument. Nach dem Klick auf "Jetzt signieren" können Sie das fertige Dokument herunterladen.
Auf diese Weise können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie einen Kostenvoranschlag zu bestimmten Konditionen erhalten haben und diesen zugestimmt haben. Das hilft Ihnen dabei, bei wesentlichen Abweichungen der Kosten Ihre Rechte durchzusetzen.
Fazit – Kostenvoranschlag unterschreiben
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der Kosten zur Orientierung, während ein Angebot verbindlich ist. Bei unerwarteten Kostenüberschreitungen kann die kaufende Person entscheiden, ob sie den Auftrag fortsetzt oder nicht, wenn es sich um eine wesentliche Höhe handelt.
Mitunter kann es vorkommen, dass Sie für einen Kostenvoranschlag zahlen müssen. Dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart sein. Wollen Sie einen Kostenvoranschlag digital und rechtssicher unterschreiben, ist Skribble die perfekte Lösung dafür.
Kostenvoranschlag unterschreiben: Häufige Fragen und Antworten
Im Falle eines Rechtsstreits dient der Kostenvoranschlag als rechtliches Dokument, das vereinbarte Bedingungen und Kosten festhält. Er kann als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, um die Absichten und Verpflichtungen beider Parteien zu dokumentieren.