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Die fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) verfügt über eine hohe Beweiskraft und ist gleichzeitig einfach in der Anwendung. Als gesetzlich geregelter E-Signatur-Standard kann die fortgeschrittene Signatur in vielen Fällen zeit- und kostspielige manuelle Unterschriftprozesse ersetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Definition: rechtlich anerkannter E-Signatur-Standard mit hoher Beweiskraft, geeignet für die meisten Dokumente
- Anforderungen: muss eindeutig einem Unterzeichnenden zuordenbar, dieser identifizierbar und das Dokument unverändert sein
- Einsatzgebiete: geeignet für Verträge ohne gesetzliche Formvorschrift (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Patent-, Marken-, Urheberrechtsvertrag …)
Was ist die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)?
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist ein rechtlich anerkannter E-Signatur-Standard mit hoher Beweiskraft, geeignet für die meisten Dokumente. Insgesamt entspricht die FES dem mittleren der 3 E-Signatur-Standards:
- einfache elektronische Signatur (EES)
- fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Sie möchten gleich alle 3 E-Signatur-Standards kennenlernen? Hier finden Sie alle Informationen und einen umfassenden Vergleich.
Rechtliche Anforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen an die FES sind für die EU in der eIDAS-Verordnung, für die Schweiz im ZertES festgehalten. Beide Rechtsräume stellen hohe Sicherheitsanforderungen an die fortgeschrittene Signatur. Laut eIDAS muss sie …
- … eindeutig dem Unterzeichnenden zugeordnet werden können.
- … die Identifizierung des Unterzeichnenden ermöglichen.
- … mittels einer Verschlüsselungstechnologie erstellt werden, die der Unterzeichnende unter seiner eigenen Kontrolle hat.
- … nachweisen können, dass das signierte Dokument seit der Unterzeichnung nicht mehr verändert wurde.
Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen ist auch die Beweiskraft der fortgeschrittenen digitalen Signatur schon sehr hoch – sie kann also vor Gericht standhalten.
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur zu erstellen ist jedoch viel einfacher, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Sie müssen sich über den technischen Hintergrund keine Gedanken machen. Skribble stellt Ihnen die passenden Software zur Verfügung und garantiert, dass alle Anforderungen von eIDAS und ZertES erfüllt sind.
FES, EES und QES: ein Vergleich
Die FES ist aus Sicherheitsperspektive zwischen der einfachen und der qualifizierten elektronischen Signatur anzusiedeln. Oft reicht auch die EES, manchmal hingegen braucht es die QES. Was die Unterschiede sind und wann welche Signatur zur Anwendung kommt, können Sie in der folgenden Grafik gut erkennen.

Für welche Dokumente ist die FES ausreichend? Wir verraten es Ihnen!
Einfache vs. fortgeschrittene elektronische Signatur
Für die einfache elektronische Signatur gibt es quasi keine gesetzlichen Vorgaben. Schon ein einfacher, eingescannter Schriftzug reicht dafür aus. Um eine fortgeschrittene digitale Signatur zu erstellen, benötigen Sie hingegen ein digitales Zertifikat, das Sie über einen entsprechenden Dienstleister – wie etwa Skribble – erhalten.
Dafür hat die EES auch nur eine niedrigere Beweiskraft. Im Rechtsfall kann Sie also kaum nachweisen, dass eine bestimmte Person tatsächlich Urheberin der Unterschrift ist. In solchen Fällen ist die FES vonnöten.
Bei Skribble verwenden wir auch für die EES eine kryptografische AES-Verschlüsselung. Dadurch hat die Skribble-EES deutlich mehr Beweiskraft als viele andere einfache elektronische Signaturen.
Qualifizierte vs. fortgeschrittene Signatur
Die FES ist einfacher zu handhaben als die qualifizierte elektronische Signatur, da Sie sich für letztere mit einem Ausweis identifizieren müssen. Das kann per Video-Call oder persönlich vor Ort geschehen. Bei der FES hingegen wird die Identität dagegen nur indirekt geprüft – z. B. mittels einer Mobiltelefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Unternehmens.
Bei einem Gerichtsprozess bietet die QES dafür aber auch maximale Beweiskraft. Das geht so weit, dass bei Vorliegen einer QES die Beweislastumkehr gilt. Das heißt, die Partei, die die Gültigkeit der Signatur anzweifelt, müsste den Beweis erbringen, dass sie nicht von der angegebenen Person stammt oder aus sonstigen Gründen ungültig ist.
Bei Dokumenten, die in Schriftform vorliegen müssen, ist die fortgeschrittene elektronische Signatur nicht ausreichend, nur die qualifizierte.

Fortgeschrittene elektronische Signatur erstellen
Die Erstellung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur ist ganz einfach. Sie benötigen zunächst einen Anbieter für fortgeschrittene elektronische Signaturen, der die hohen technischen Anforderungen an Sicherheit und Identifikation gewährleistet. Je nachdem, welchen Service Sie nutzen, kann sich die Vorgehensweise unterscheiden. Bei Skribble erstellen Sie fortgeschrittene elektronische Signaturen besonders einfach:
Sobald alle erfolgreich signiert haben, ist der Vorgang abgeschlossen. Sie können das unterzeichnete Dokument herunterladen.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur – vom Anbieter Skribble
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine hervorragende Wahl für die meisten Verträge. Da sie keine komplizierte Prüfung mit Ausweis verlangt, aber dennoch sehr sicher ist und eine hohe Beweiskraft hat, ist sie eine wunderbare Zwischenlösung für elektronische Signaturen.
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FAQs
Nein, für die Erstellung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur ist keine spezielle Hardware erforderlich. Sie kann mit gängigen digitalen Geräten wie Smartphones oder Computern durchgeführt werden, ohne dass zusätzliche Hardware wie Kartenlesegeräte benötigt wird.