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Sind digitale Unterschriften rechtsgültig?

Bequem unterzeichnen, von überall: Die Vorteile der digitalen Unterschrift liegen auf der Hand. In Bezug auf die rechtlichen Aspekte herrscht aber häufig Unsicherheit. In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf all Ihre Fragen. Sie erfahren, ob, wann, wie und wieso digitale Unterschriften rechtsgültig sind.
Das Wichtigste in Kürze: Sind digitale Unterschriften gültig?
- Verschiedene Standards: Es gibt 3 rechtliche Standards bei digitalen Signaturen.
- Formfreiheit: Bei den meisten Dokumenten, wie Kaufverträgen und Bestellungen, gilt jede Form und jeder Standard.
- Schriftform: Dokumente wie Grundstückskaufverträgen oder Verbraucherdarlehensverträge erfordern in Deutschland den höchsten Signaturstandard: die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
- Elektronische Signatur ausgeschlossen: Bei wenigen Dokumenten, wie Kündigungen oder Bürgschaftserklärungen, ist die elektronische Signatur nicht erlaubt.
Wann sind digitale Signaturen rechtsgültig?
Grundsätzlich sind alle digitale Signaturen nach der eIDAS-Verordnung rechtsgültig. Jedoch gibt es verschiedene E-Signaturstandards, die unterschiedliche Sicherheitsgrade gewährleisten und mit denen demnach unterschiedliche Dokumente rechtsgültig unterzeichnet werden können.
Rechtsgültig vs. beweiskräftig
Die Unterscheidung zwischen Rechtsgültigkeit und Beweiskraft ist sehr wichtig, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Wie der Name schon sagt, gibt die Rechtsgültigkeit Informationen darüber, ob eine Unterschrift aus rechtlicher Sicht gültig ist.
Die Beweiskraft hingegen sagt aus, ob eine Signatur vor Gericht standhalten kann, ob sie also als Beweis zugelassen ist.
Die 3 Signatur-Standards
Um zu beurteilen, ob bzw. wann eine digitale Unterschrift gültig ist, sollten Sie wissen: Vor dem Gesetz sind nicht alle digitalen Unterschriften (im juristischen Kontext “elektronische Signaturen”) gleich. Die eIDAS-Verordnung (EU) und die ZertES (Schweiz) unterscheiden 3 E-Signaturstandards:

Welcher Signaturstandard ist nun für welches Dokument anzuwenden? Wir verraten es Ihnen!
Formfreie Verträge
Für die meisten Verträge und Dokumente gilt das Gesetz der Formfreiheit. Das heißt, es steht den Vertragspartnern frei, in welcher Form sie ihr Einverständnis geben. Ein “Daumen hoch” auf Facebook würde bereits reichen, ebenso eine eingescannte Unterschrift.
Möchten Sie ein solches Dokument bzw. einen solchen Vertrag digital unterschreiben, dann ist jegliche Art der digitalen Unterschrift rechtsgültig – die einfache (EES), fortgeschrittene (FES) oder qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Schriftformerfordernis
Für manche Dokumente gilt jedoch per Gesetz das Schriftformerfordernis. Dazu zählen beispielsweise Bürgschaftserklärungen. Diese Dokumente sind nur dann rechtsgültig, wenn sie auf Papier oder mit der QES unterzeichnet werden.
Achtung: Beachten Sie, dass die Formvorschrift für Dokumente jeweils von der nationalen Gesetzgebung abhängt. So ist in Deutschland beispielsweise für die Kündigung von Arbeitsvertrag die Schriftform vorgeschrieben, in der Schweiz hingegen gilt hier die Formfreiheit.
Für welche Dokumente sind E-Signaturen ausgeschlossen?
Wenige Dokumente dürfen nur handschriftlich und auf Papier unterschrieben werden. Diese müssen zwingend in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift vorliegen. Dazu zählen in Deutschland unter anderem:
- Kündigung oder Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB)
- Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB)
- Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen (§ 2 NachwG)
- Leibrentenversprechen, soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient (§ 761 BGB)
- Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB), sofern sie nicht durch einen Kaufmann erteilt wird (§ 350 HGB)
Was macht eine digitale Unterschrift sicher?
Eine handschriftliche Signatur erfolgreich zu fälschen, ist nur sehr schwer möglich. In der digitalen Welt sieht das anders aus: Das reine Bild eines Schriftzuges – etwa einer gescannten Unterschrift – kann sehr einfach kopiert und vervielfacht werden. Deshalb muss die Echtheit hier durch verschlüsselte elektronische Daten garantiert werden, die dem Dokument beigefügt werden.
Folgende Technologien kommen u. a. zum Einsatz:
- Digitales Zertifikat: lässt sich eindeutig einer bestimmten Person zuordnen.
- Hash-Funktion: zweifelsfreier Nachweis, ob das Dokument nachträglich verändert wurde.
Bei der QES sind diese und weitere Technologien verpflichtend, wodurch sie sehr sicher ist und rechtlich höher bewertet wird als ein einfacher Scan (welcher der einfachen elektronischen Signatur entspräche).
Mit Skribbles digitaler Unterschrift rechtsgültig signieren
Fakt ist also, dass die digitale Unterschrift in den fast allen Fällen rechtsgültig ist. Trotzdem gilt es, die Formvorschriften der jeweiligen Dokumente zu kennen, um rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein. Entscheiden Sie sich also jetzt für Skribble – und signieren Sie rechtsgültig, intuitiv und von überall.
Sie möchten eine sichere digitale Unterschrift erstellen? Mit Skribble ist das möglich – bequem in wenigen Klicks.
FAQs
Ja, eine digitale Unterschrift auf einem PDF ist rechtsgültig, wenn sie die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllt. EES, FES und QES können PDFs rechtssicher signieren. Für Verträge mit Schriftformerfordernis ist die QES erforderlich, da sie einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.