Probieren Sie es aus: E-Signatur für Ihre Angebote
Ein Angebot unterschreiben - das gilt es zu beachten
Sie haben endlich beschlossen, Ihr lang ersehntes Bauprojekt zu beginnen. Alles läuft reibungslos, bis Ihnen die handwerkliche Fachkraft ein detailliertes Angebot präsentiert. Nun stellt sich die Frage, ob und wie das Angebot unterschrieben werden soll. Dieses und viele ähnliche Szenarien könnten bei Ihnen anstehen.
Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie vor dem Unterschreiben achten sollten und zeigen Ihnen, wie Sie schnell und sicher eine digitale Unterschrift mit Skribble erstellen können.
Angebot unterschreiben: Das Wichtigste in Kürze
- Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Durch eine Unterschrift unter einem Angebot können Sie eine solche beweisen.
- Achten Sie bei einem nicht unterschriebenen Angebot auf Freizeichnungsklauseln wie "Preis freibleibend" oder "Nur solange der Vorrat reicht". Sie zeigen an, dass das Angebot unverbindlich ist und Abweichungen möglich sind.
- Überprüfen Sie vor der Angebotsunterschrift die wichtigen Daten wie Preis, Menge, Lieferzeit und Versandkosten.
- Angebote lassen sich auch sicher digital signieren. Besonders schnell und einfach lässt sich das mit der E-Signatur von Skribble machen.
Warum müssen Sie ein Angebot unterschreiben?
Damit ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt, müssen in Deutschland zwei Parteien jeweils eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Dies geschieht zum Beispiel durch eine Unterschrift eines Angebots, das Sie zugesendet bekommen haben. Des Weiteren kann eine übereinstimmende Willenserklärung auch mündlich oder durch schlüssiges, konkludentes Verhalten zustandekommen. All dies ist in den §§ 145 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Damit Sie jedoch einen Nachweis für das anzunehmende Angebot haben, ist es sinnvoll, dieses schriftlich festzuhalten. Unklarheiten über den Inhalt wie eventuelle Klauseln vermeiden Sie nur, indem Sie ein Angebot signieren.
Ist ein Angebot ohne Unterschrift gültig?
Erhalten Sie von einem Unternehmen ein Angebot zugeschickt, welches nicht signiert ist, stellt sich die Frage, ob dieses gültig ist. Auch hier gilt der Grundsatz der übereinstimmenden Willenserklärung. In der Regel ist davon auszugehen, dass das Unternehmen Ihnen durch das Zusenden eines Angebots Ihnen dieses unterbreiten möchte, sodass dieses gültig wäre. Allerdings müssen Sie hierbei Ausnahmen beachten.
Ein wichtiger Begriff ist in diesem Zusammenhang die Freizeichnungsklausel. Diese kann für ein unverbindliches Angebot sorgen. Achten Sie beim Unterschreiben eines Angebots auf Formulierungen wie “Preis freibleibend” oder “Nur solange der Vorrat reicht”. Sie signalisieren, dass es sich nicht um ein verbindliches Angebot handelt. Das Unternehmen möchte sich absichern, dass die Preis-, Mengen- oder Lieferkonditionen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von denen bei der Angebotserstellung abweichen können.
Welche wichtigen Details sollten Sie überprüfen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben?
Überprüfen Sie zunächst die Leistungen und Produkte, die Sie kaufen wollen. Danach sind insbesondere der Preis sowie die Lieferkonditionen wichtig. Dazu gehören sowohl die Lieferzeit als auch die Versandkosten. Vergessen Sie nicht, auf etwaige Freizeichnungsklauseln zu achten, bevor Sie eine rechtsverbindliche Unterschrift setzen. Anschließend können Sie abwägen, ob Sie das Angebot unterschreiben oder nicht.
Sie möchten im Auftrag unterschreiben? Lesen Sie dazu mehr in unserem passenden Ratgeber
Wie kann ich ein Angebot digital signieren?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Angebot digital zu signieren. Sie hätten beispielsweise die Option, das Angebot auszudrucken, dieses handschriftlich zu signieren, und es danach wieder einzuscannen. Des Weiteren können Sie Ihre Unterschrift einscannen und als .png-Datei auf Ihrem Rechner ablegen. Bei Bedarf können Sie dann das Bild als Unterschrift verwenden. Alternativ können Sie mit verschiedenen Programmen Ihre Unterschrift am PC erstellen.
Das Problem bei solchen Möglichkeiten der Unterschrift ist die Beweiskraft. Da in diesen Fällen keine Rechtssicherheit herrscht, nehmen einige Unternehmen solche digitalen Unterschriften nicht an. Glücklicherweise gibt es E-Signatur-Anbieter wie Skribble, mit denen Sie rechtsgültige digitale Signaturen erstellen können.
Leitfaden: Finden Sie heraus, welcher E-Signatur-Standard für Ihr Dokument passt.
Mit Skribble Angebote digital signieren
Wollen Sie eine rechtssichere und digitale Unterschrift verwenden, können Sie den Service von Skribble verwenden. Dazu benötigen Sie lediglich ein Benutzerkonto. Dieses können Sie ganz einfach und in nur wenigen Klicks kostenlos erstellen. Nachdem Sie sich einloggen, können Sie in nur fünf kurzen Schritten Ihr Angebot mit Skribble rechtsgültig signieren:
- Speichern Sie das Angebot als PDF und laden Sie es auf die Skribble E-Signing-Plattform hoch.
- Wählen Sie aus, ob nur Sie oder auch andere Personen das Angebot unterschreiben sollen.
- Entscheiden Sie sich für einen E-Signatur-Standard.
- Positionieren Sie Ihre Signatur auf dem Angebot und klicken Sie auf die Fläche “Jetzt signieren”.
- Laden Sie Ihr unterschriebenes Angebot herunter.
Hinweis:
Beachten Sie, dass Sie bei fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur diese vor dem Herunterladen noch mit Ihrem Handy bestätigen müssen.
Fazit – Angebot unterschreiben
Indem Sie ein Angebot unterschreiben, geben Sie eine Willenserklärung ab, sodass der Auftrag bestätigt ist, sofern die andere Vertragspartei ebenfalls unterschrieben hat. Der Vorteil einer Unterschrift gegenüber einer mündlichen Zusage liegt in der Beweiskraft. Wollen Sie das Angebot digital unterzeichnen, hilft Ihnen der Service von Skribble dabei, um dies rechtsgültig und schnell zu erledigen.
Angebot unterschreiben – Häufige Fragen und Antworten
Haben Sie ein Angebot unterschrieben und kam es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung, so sind Sie zum Einhalten des Vertrags verpflichtet. Eine Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen haben. Unter Umständen haben Sie jedoch ein Widerrufsrecht.