Skribble und Swisscom: elektronische Signatur nach eIDAS und ZertES

Signieren Sie rechtsgültig in der EU und in der Schweiz: Unser Partner Swisscom ermöglicht Ihnen die sichere Identifikation für elektronische Signaturen – wahlweise online oder persönlich vor Ort.

Mit Skribble und Swisscom elektronische Signaturen erstellen

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Swisscom und Skribble: Partner für rechtsgültiges Signieren

Bei Skribble sind wir immer auf der Suche nach guten Partnerschaften. Denn nur gemeinsam können wir unseren Kunden den besten Service bieten. Umso glücklicher sind wir, dass wir seit unserer Gründung 2018 erfolgreich mit Swisscom Trust Services zusammenarbeiten dürfen.  

Die Swisscom steht – genau wie Skribble – für Sicherheit und Vertrauen in der digitalen Welt. Bei Skribble können Sie sich mithilfe von Swisscom für die elektronische Signatur identifizieren lassen und erhalten dann ein geprüftes digitales Zertifikat

Das geht einfach und schnell, zum Beispiel online: Alles, was Sie benötigen, ist ein gültiges Ausweisdokument, ein Smartphone und eine Internetverbindung.

„Als führender Anbieter von Vertrauensdiensten in Europa ermöglichen wir Partnern wie Skribble, paneuropäisch digitale Innovationen voranzutreiben und somit einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung zu leisten.“
Nik Fuchs, CEO Swisscom Trust Services

Swisscom: digitale Innovationen aus der Schweiz

Swisscom Trust Services ist ein Tochterunternehmen der Swisscom AG, dem größten Telekommunikationsunternehmen der Schweiz. Mit Swisscom Trust Services hat sich das Unternehmen als führender Anbieter von Vertrauensdiensten in Europa etabliert. 

Ein Vertrauensdienste-Anbieter ist eine Organisation, die offiziell berechtigt ist, z. B. digitale Zertifikate und digitale Zeitstempel auszustellen. Sowohl die EU als auch die Schweiz führen Listen von anerkannten Vertrauensdienste-Anbietern, zu denen selbstverständlich auch die Swisscom gehört.

Swisscom ist dabei der einzige europäische Anbieter, der sowohl die rechtlichen Vorgaben für E-Signaturen der EU (die eIDAS-Verordnung) als auch die rechtlichen Vorgaben der Schweiz (das ZertES) erfüllt. 

Das bedeutet für Sie: Egal, ob Sie nach EU-Recht oder Schweizer Recht signieren möchten – dank unserer Partnerschaft mit Swisscom haben Sie bei Skribble beide Möglichkeiten.

Wegen seiner ausgezeichneten Reputation und der hohen Sicherheitsvorkehrungen ist Swisscom seit Jahren unser geschätzter Partner für Vertrauensdienste. Unternehmen in einem Umfeld mit hohen regulatorischen Anforderungen können sich sicher sein, dass die Identifikation und Datenspeicherung bei Swisscom sämtliche rechtliche Vorgaben erfüllt.

Zwei Partner, eine Plattform, keine Medienbrüche

Elektronisch zu signieren soll so einfach wie möglich sein – das ist unsere Mission bei Skribble. Deshalb können Sie bei uns in einem „Fluss“ unterschreiben, ohne unsere Plattform zu verlassen. Zwar nutzen Sie im Hintergrund die Identifizierungs- und Zertifizierungsdienste von Swisscom. Sie müssen jedoch keinen Zusatzvertrag mit Swisscom abschließen, um digitale Unterschriften zu erstellen. Die Identifikation und auch das Signieren selbst laufen nahtlos über Skribble – komplett ohne Medienbruch.

So einfach funktioniert die elektronische Signatur mit Swisscom und Skribble.

Sie möchten Skribble ausprobieren? Dann starten Sie gleich Ihre kostenlose Testphase.

Signieren auf Knopfdruck in der Schweiz und EU

Durch unsere Partnerschaft mit Swisscom können wir rechtsgültige elektronische Signaturen aller E-Signatur-Standards (einfach, fortgeschritten, qualifiziert) auf Knopfdruck anbieten: den höchsten Sicherheitslevels entsprechend, aber trotzdem einfach und schnell beim Erstellen

Die Vorteile für Sie und Ihr Unternehmen:

  • Rechtsgültig: eIDAS und ZertES

    Signieren Sie mit allen E-Signatur-Standards, sowohl im Rechtsraum der EU (eIDAS) als auch der Schweiz (ZertES).

  • Ein Anbieter – alles mit dabei

    Erleben Sie einen nahtlosen Workflow beim Signieren. Wir fügen alles zusammen, was Sie brauchen: kein Zusatzvertrag nötig.

  • Flexibel und von überall aus

    Die Identifikation für alle E-Signatur-Standards kann komplett online erfolgen, z. B. per Mobile App oder Video-Call.

Identifikation für die QES über Swisscom

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der höchste der drei E-Signatur-Standards. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und ist sogar auf jenen Dokumenten gültig, die der Schriftform entsprechen müssen.

Um mit QES zu unterschreiben, müssen Sie sich einmalig mit einem Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis) identifizieren. Diese Identifikation für die qualifizierte elektronische Signatur ist dank Swisscom aber schnell erledigt. 

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Video-Identifikation: Es findet ein live Video-Call mit einem Mitarbeitenden von Swisscom statt.
  • Selbst-Identifikation: Sie identifizieren sich selbstständig, indem Sie Ihren Ausweis fotografieren und ein Video von sich selbst aufnehmen.
  • Persönliche Identifikation in einem Swisscom-Shop: Sie erscheinen vor Ort in einem Swisscom-Shop in der Schweiz.
  • Persönliche Identifikation durch ein Inhouse-Verfahren: Geschulte Mitarbeitende Ihres Unternehmens übernehmen die Identifizierung der Kollegen.

Mehr Informationen zur Identifikation für die QES

Hier können Sie zum Beispiel sehen, wie eine Video-Identifikation für die QES bei Swisscom abläuft:

Jetzt erstellen: Elektronische Signatur mit Swisscom-Zertifikat

Egal, ob Sie in der Schweiz oder in der EU tätig sind: Eine gültige qualifizierte elektronische Signatur mit Swisscom-Zertifikat ist in beiden Fällen möglich. Der etablierte Vertrauensdienste-Anbieter stellt – je nach Anwendungsfall – Identifikation und Zertifikat für beide Rechtsräume bereit und ist deshalb der perfekte Partner für Skribble. 

Alles klar?

Wenn Sie rechtsgültig mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben möchten, dann müssen Sie sich vorher identifizieren. Die Art der Identifikation hängt aber vom E-Signatur-Standard ab: Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur reicht eine Mobiltelefonnummer zur Identifikation aus. Bei der qualifizierten elektronischen Signatur müssen Sie sich mit einem Ausweisdokument identifizieren – entweder online oder persönlich vor Ort.

Die Identifikation für eine qualifizierte elektronische Signatur ist bei Swisscom auf verschiedenen Wegen möglich. Zu den beliebtesten zählen: Identifikation per Video-Call, Selbst-Identifikation per App oder persönliche Identifikation vor Ort.

Ein Vertrauensdienste-Anbieter ist eine Organisation, die elektronische Dienste anbietet, um digitale Transaktionen sicherer und vertrauenswürdiger zu machen. Ziel ist es, die Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Dokumenten und Transaktionen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck stellen Vertrauensdienste-Anbieter z. B. digitale Zertifikate, Zeitstempel und elektronische Siegel bereit.

Ja, laut Schweizer Gesetz (ZertES) sind elektronische Unterschriften gültig – allerdings kommt es im Einzelfall auf den E-Signatur-Standard und das unterzeichnete Dokument an. Dokumente mit Schriftlichkeitserfordernis können nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, welche die Anforderungen nach ZertES erfüllt, rechtsgültig elektronisch unterzeichnet werden. Elektronische Signaturen nach eIDAS sind in der Schweiz nicht automatisch gültig, werden aber im Regelfall von den Gerichten anerkannt.

Eine Schweizer QES ist in der EU nicht automatisch rechtsgültig, da es kein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gibt, ihre jeweiligen E-Signaturen anzuerkennen. Sollte es zu einem Streitfall kommen, ist es aber wahrscheinlich, dass ein Gericht für die Gültigkeit der QES entscheidet, da die Anforderungen an eine Schweizer QES (nach ZertES) und eine QES der EU (nach eIDAS) nahezu identisch sind.

Signieren Sie rechtsgültig
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Weltweit einsetzbar, gehostet in der Schweiz.

Kostenlose Testphase verfügbar.
Keine Kreditkarte nötig.
Nutzbar auf Deutsch, Englisch und Französisch.