Maximieren Sie die Beweiskraft
Ihrer E-Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für das Signieren nach Schweizer Recht schalten Sie frei, indem Sie sich online oder persönlich vor Ort identifizieren lassen.

Online-Identifikation

Schalten Sie QES für das Signieren
nach Schweizer Recht frei – ohne vorher einen
Termin vereinbaren zu müssen.

  • Video-Identifikation

    Geschultes Personal unseres Identifikationspartners führt Sie Schritt für Schritt durch den live Video-Call.

  • Selbst-Identifikation

    Sie identifizieren sich selbst wann und wo immer Sie möchten. Dafür machen Sie ein Video von sich und scannen Ihren Ausweis.

Vor Ort: Persönliche
Identifikation

Sie möchten sich lieber vor Ort identifizieren?
Kommen Sie an einem unserer Standorte vorbei,
um QES nach Schweizer und EU-Recht freizuschalten.

Alles klar?

Jede E-Signatur muss eindeutig einer Person zugeordnet werden können, um beweiskräftig zu sein. Deshalb setzen wir die Identifikation voraus.

Ihre Identifikation ist 5 Jahre gültig. Neu identifizieren müssen Sie sich, wenn:

  • Sie eine neue Nummer oder Mobiltelefon haben
  • Sie Ihr Signatur-Passwort geändert haben
  • Ihr Personalausweis nicht mehr gültig ist

Ein gültiger Reisepass/Personalausweis oder eine gültige Identitätskarte. Alle anderen Ausweise wie der Ausländerausweis oder Führerschein reichen nicht aus.

Die erfassten Daten werden auf den Hochsicherheitsservern der Swisscom in der Schweiz gespeichert (Tier IV-Zertifizierung).

Je nach Identifikationsmethode arbeiten wir mit verschiedenen Partnern zusammen, wie zum Beispiel Swisscom Trust Services, IdentityTM, Intrum und Klarna.

Signieren Sie rechtsgültig
mit wenigen Klicks

Weltweit einsetzbar, gehostet in der Schweiz.

Kostenlose Testphase verfügbar.
Keine Kreditkarte nötig.
Nutzbar auf Deutsch, Englisch und Französisch.