Die Eigenschaften der nassen Unterschrift
- Handschriftlich mit Stift auf Papier
- Symbol der Zustimmung
- Oft rechtlich zulässig, aber schwer überprüfbar
- Fälschungsanfällig
- Verursacht Medienbrüche und Papieraufwand
Die nasse Unterschrift, also die handschriftliche Unterschrift mit Stift auf Papier, gilt vielen noch als sicher. In der Praxis ist sie aber häufig entbehrlich, rechtlich überholt und anfällig für Fälschungen
In diesem Beitrag zeigen wir, warum die nasse Unterschrift an Grenzen stösst und wie Sie sie Schritt für Schritt ersetzen können. Sie erfahren, wie die handschriftliche Unterschrift rechtlich einzuordnen ist, in welchen Fällen sie weiterhin verlangt wird und wie sich Prozesse durch elektronische Alternativen vereinfachen lassen.
Eine nasse Unterschrift ist eine handschriftliche Unterschrift auf einem Papierdokument. Der Begriff stammt daher, dass die Tinte beim Unterschreiben noch feucht ist. Im Englischen spricht man von «wet ink signature». Auch Begriffe wie «handschriftliche Unterschrift», «Nassunterschrift» oder «Papierunterschrift» sind geläufig.
Der Ablauf einer nassen Unterschrift ist aufwendig:
Wer mit der Hand auf Papier unterschreibt, hinterlässt ein sichtbares Zeichen der Zustimmung. Dieses Vorgehen war lange die einzige anerkannte Form, um Verträge rechtlich zu bestätigen.
Auch heute ist die feuchte Unterschrift noch in wenigen Ländern und Rechtsbereichen erforderlich, vor allem dann, wenn die sogenannte Schriftform vorgeschrieben ist. Das betrifft etwa § 126 BGB in Deutschland oder Art. 14 OR in der Schweiz.
Die Eigenschaften der nassen Unterschrift
In vielen Fällen hat eine elektronische Signatur heute die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Unterschrift per Hand. Das gilt europaweit geregelt durch die eIDAS-Verordnung (EU) und das ZertES-Gesetz (Schweiz). Wichtig ist, welche Art von elektronischer Signatur verwendet wird. Denn nicht jede Form erfüllt die gleichen Bestimmungen.
Art der Signatur | Beschreibung | Rechtsgültig für |
---|---|---|
Einfache elektronische Signatur (EES) | z. B. getippter Name oder gezeichnete Signatur auf dem Touchscreen | Die meisten Dokumente |
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) | Mit eindeutiger Identifizierung, z. B. per SMS-Code | Verträge mit klarer Zuordnung zur Person |
Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | Höchstes Sicherheitsniveau, z. B. mit Online-Ausweis | Schriftformerfordernis |
Eine QES ist in der EU und der Schweiz der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Sie erfüllt das sogenannte Schriftformerfordernis, etwa bei Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder Behördenformularen.
Im Unterschied zur nassen Unterschrift können elektronische Signaturen durch technische Massnahmen geschützt werden. So lässt sich die Integrität (Unverändertheit) und Authentizität (Identität der unterzeichnenden Person) nachweisen: automatisch, fälschungssicher und dokumentiert.
In der Schweiz ist eine nasse Unterschrift nur dann zwingend, wenn das Gesetz mehr als einfache Schriftlichkeit verlangt – also öffentliche Beurkundung oder handschriftliche Zusätze. Typische Beispiele:
In allen anderen Fällen, in denen einfache Schriftlichkeit vorgeschrieben ist, kann die handschriftliche Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit Zeitstempel nach ZertES ersetzt werden.
Was gilt aktuell bei verschiedenen Dokumententypen?
Dokumententyp | Elektronische Unterschrift gültig? | QES erforderlich? | Nasse Unterschrift nötig? |
---|---|---|---|
Notariell zu beurkundender Kaufvertrag (z. B. Grundstückskauf), Bürgschaft natürlicher Person > CHF 2’000, Ehe- und Erbverträge | Nein | Nein | |
Dienstleistungsvertrag, Mietvertrag (ohne besondere Formauflagen), interne Dokumente, Gesellschaftsvertrag, Abtretung von Forderungen | Nein | Nein | |
Unbefristeter Arbeitsvertrag | Nein | Nein (Schriftform nur aus Beweisgründen oder wenn vertraglich vereinbart) | |
Mietkündigung (Vermieter) mit amtlichem Formular, Bürgschaft natürlicher Person ≤ CHF 2’000 (handschriftlicher Höchstbetrag) | Teilweise Bei Mietkündigung könnte QES genügen, wenn der gesamte Vorgang elektronisch erfolgt und gesetzliche Zustellregeln eingehalten werden – in der Praxis meist Papier. | Teilweise Bei handschriftlicher Angabe (Bürgschaft ≤ CHF 2’000) ist QES nicht möglich, da Handschrift zwingend. | Ja, wenn handschriftliche Angabe oder Papierformular erforderlich |
Auch wenn die Schriftform oft entfällt, bleibt eines wichtig: Rechtsgültigkeit, Identitätsprüfung und Nachvollziehbarkeit. Wer elektronische Signaturen nutzt, sollte deshalb auf verlässliche Technik setzen. Wir bieten dafür das passende Tool mit allen gesetzlich anerkannten Signatur-Standards und vollständiger Protokollierung.
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Trotz ihrer Verbreitung bringt die nasse Unterschrift mehrere Nachteile mit sich:
Bei der elektronischen Signatur ist das anders:
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Wet Signatures lassen sich heute in vielen Fällen bequem durch elektronische Alternativen ersetzen, indem Sie ihre Unterschrift digitalisieren. Eine einfache Möglichkeit ist, die handschriftliche Unterschrift auf Papier zu leisten, zu scannen und als Bilddatei in ein Dokument einzufügen. Das ist rechtlich gesehen eine sogenannte einfache elektronische Signatur, die in vielen Fällen gültig ist.
Noch sicherer wird es, wenn die Unterschrift direkt elektronisch geleistet wird, zum Beispiel mit einem Stift oder Finger auf dem Touchscreen. Auch das zählt zur einfachen elektronischen Signatur. Sobald jedoch sensible Inhalte oder formgebundene Vorgänge wie Arbeitsverträge, Datenschutzerklärungen oder bestimmte Kundenvereinbarungen ins Spiel kommen, ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur empfehlenswert.
Bei Skribble können Sie Dokumente mit allen drei Signatur-Standards je nach Einsatzbereich rechtsgültig unterzeichnen. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Praxisbeispiel: Vertrag digital unterschreiben mit Skribble
Die handschriftliche Unterschrift ist tief im Geschäftsalltag verankert. Dabei ist die nasse Unterschrift heute in vielen Fällen gar nicht mehr zwingend nötig. Verträge, Vereinbarungen oder Genehmigungen lassen sich mit der qualifizierten elektronischen Signatur ebenso rechtswirksam abschliessen: schnell, einfach und ohne Medienbruch. Wer einmal Dokumente digital unterschrieben hat, wird den Papierprozess kaum vermissen.
Skribble ermöglicht diesen Umstieg ohne technische Hürden. Sie unterzeichnen online rechtlich abgesichert, mit persönlicher Identifikation, klar dokumentiert und geschützt vor Zugriffen. Für sehr vertrauliche Unterlagen nutzen Sie die qualifizierte elektronische Signatur. Bei Alltagsgeschäften reicht meist die einfache elektronische Signatur oder fortgeschrittene elektronische Signatur. Auch diese sind rechtsgültig und sicher.
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Ja, Sie können Ihre Unterschrift mit einem Stift, Finger oder der Maus auf einem Touchscreen oder im Browser zeichnen. Das gilt als einfache elektronische Signatur und ist in vielen Fällen ausreichend. Für Verträge mit Schriftformerfordernis reicht sie jedoch nicht aus. Hier ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nötig, wie Sie sie bei uns rechtswirksam online erstellen können.
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