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Was Sie wissen sollten, bevor Sie einen Kostenvoranschlag unterschreiben
Vielleicht kennen Sie es: Sie benötigen eine Reparatur, aber bevor es losgeht, wird Ihnen ein Kostenvoranschlag präsentiert. Eine blosse Formalität? Keineswegs. Die Unterschrift unter einem Kostenvoranschlag kann mehr bedeuten, als Sie denken. Wir klären, welche Rechte Sie haben, nachdem Sie mit Ihrer Unterschrift einen Kostenvoranschlag bestätigt haben.
Kostenvoranschlag unterschreiben: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kostenvoranschlag dient dazu, eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Dienstleistung oder ein Produkt zu geben.
- Ein Kostenvoranschlag ist in der Schweiz ist nicht bindend, sodass die endgültigen Kosten auch höher als zunächst vorgesehen sein können. Bei wesentlichen Kostenüberschreitungen haben Sie als Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
- Kostenvoranschläge sind zumeist kostenlos. In einigen Branchen ist es jedoch nicht unüblich, dass Ihnen die Leistung doch in Rechnung gestellt wird.
- Wenn Sie Ihren Kostenvoranschlag digital und rechtsgültig unterschreiben wollen, ist Skribble der geeignete E-Signatur-Service dafür.
Was ist der Unterschied zwischen einer Offerte und einem Kostenvoranschlag?
Eine Offerte ist eine verbindliche Preisangabe für eine bestimmte Dienstleistung oder ein Produkt, die vom anbietenden Vertrieb unterbreitet wird. Bei einem Kostenvoranschlag unterschreiben Sie lediglich eine unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten.
Kundinnen und Kunden können eine Offerte annehmen und damit einen verbindlichen Vertrag eingehen, während ein Kostenvoranschlag lediglich eine Orientierungshilfe darstellt. Offerten sind rechtlich bindend, während Kostenvoranschläge nicht bindend sind und nur zur Orientierung dienen. Beachten Sie jedoch, dass Sie mit einer Unterschrift auf einem Kostenvoranschlag erklären, mit den darin aufgeführten Kostenschätzungen einverstanden zu sein.
Kostenvoranschlag in der Schweiz: Das gilt
Ein Kostenvoranschlag ist in der Schweiz wie erwähnt nicht verbindlich, sondern lediglich eine Schätzung. Er kann in der Abrechnung überschritten werden, jedoch nicht grenzenlos. Als Kunde müssen Sie eine verhältnismäßige Kostenüberschreitung hinnehmen. Bei einer unverhältnismäßigen Erhöhung können Sie sich allerdings dagegen wehren.
Sollten die Kosten unverhältnismäßig überschritten werden, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das gilt sowohl während, als auch nach der Ausführung des Werkes. (OR Artikel 375 Abs. 1). Mit einer Unterschrift unter einem Kostenvoranschlag können Sie nachweisen, dass Sie mit den niedrigeren Kosten einverstanden waren – nicht jedoch mit den höheren.
Die genaue Grenze zwischen unverhältnismäßiger und verhältnismäßiger Kostenüberschreitung ist im Schweizer Recht nicht klar definiert. Sie liegt in vielen Fällen zwischen zehn und zwanzig Prozent:
- Kostenüberschreitung bis etwa 15 Prozent: unverhältnismäßige Überschreitung der Kosten, die Kundinnen und Kunden übernehmen müssen
- Kostenüberschreitungen zwischen 15 und 25 Prozent: Einzelfallentscheidung, ob es sich um eine unverhältnismäßige Überschreitung des Kostenansatzes handelt
- Kostenüberschreitungen ab etwa 25 Prozent: unverhältnismäßige Überschreitung, die zum Rücktritt des Vertrages des Kunden berechtigt. Die kaufende Partei entscheidet, ob sie die Kostenüberschreitung genehmigt und den Auftrag zu den höheren Kosten erfüllen lässt.
Hinweis:
Die angegebenen Grenzen sind keine gesetzlichen Regelungen und weichen in der Praxis mitunter ab. Faktoren wie die Art des Auftrags oder die Kostenhöhe können dafür sorgen, dass schon 10 Prozent als unverhältnismässig gelten oder 25 Prozent Abweichung noch als verhältnismässig.
Kostenvoranschlag in der Schweiz: Immer kostenlos?
Es kann durchaus vorkommen, dass Sie für einen Kostenvoranschlag etwas zahlen müssen. Dies hängt meist von den üblichen Konditionen in der Branche ab. Im Schweizer Recht, speziell im Obligationenrecht (OR), gibt es keinen Gesetzesartikel der regelt, dass Kostenvoranschläge grundsätzlich kostenlos sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In der Schweiz gilt generell der Grundsatz der Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass die Bedingungen eines Kostenvoranschlags, einschliesslich etwaiger Kosten, zwischen den Parteien frei vereinbart werden können. In gewissen Branchen, wie etwa im Automobilsektor, ist es durchaus üblich, dass für die Erstellung eines Kostenvoranschlags eine Gebühr verlangt wird, insbesondere wenn es letztendlich nicht zu einem Auftrag kommt.
Probieren Sie es aus: E-Signatur für Ihre Kostenvoranschläge
Wie kann ich einen Kostenvoranschlag digital unterschreiben?
Für eine rechtsgültige digitale Unterschrift bietet sich Skribble als einfache Lösung an. Nach der kostenlosen Anmeldung laden Sie das zu unterzeichnende PDF-Dokument hoch. Bestimmen Sie, wer unterschreiben soll, wählen Sie den gewünschten E-Signatur-Standard und platzieren Sie Ihre Signatur im Dokument. Nach dem Klick auf "Jetzt signieren" können Sie das fertige Dokument herunterladen.
Auf diese Weise können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie einen Kostenvoranschlag zu bestimmten Konditionen erhalten haben und diesen zugestimmt haben. Das hilft Ihnen dabei, bei wesentlichen Abweichungen der Kosten Ihre Rechte durchzusetzen.
Fazit – Kostenvoranschlag in der Schweiz unterschreiben
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der Kosten zur Orientierung, während eine Offerte verbindlich ist. Bei unerwarteten Kostenüberschreitungen kann die kaufende Person entscheiden, ob sie den Auftrag fortsetzt oder nicht, wenn es sich um eine wesentliche Höhe handelt.
Mitunter kann es vorkommen, dass Sie für einen Kostenvoranschlag zahlen müssen. Hier lohnt es sich, vor der Erstellung eines Kostenvoranschlags eine klare Vereinbarung über die eventuell anfallenden Kosten getroffen wird. Wollen Sie einen Kostenvoranschlag digital und rechtssicher unterschreiben, ist Skribble die perfekte Lösung dafür.
Kostenvoranschlag unterschreiben: Häufige Fragen und Antworten
Im Falle eines Rechtsstreits dient der Kostenvoranschlag als rechtliches Dokument, das vereinbarte Bedingungen und Kosten festhält. Er kann als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, um die Absichten und Verpflichtungen beider Parteien zu dokumentieren.