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Muss die Geschäftsführung den Jahresabschluss unterschreiben?

Published on 7. Oktober 2024
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
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Jasmine Oeschger
 

Im Jahresabschluss werden die finanziellen Aktivitäten eines Unternehmens zusammengefasst. Dieser Überblick über die finanzielle Lage und Performance muss unterschrieben werden. Doch wer tut dies und kann man sich weigern, den Jahresabschluss zu unterschreiben? Diese und weitere Fragen klären wir für Sie in unserem Beitrag.

Jahresabschluss unterschreiben: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Jahresabschluss wird in der Schweiz gemäss den Bestimmungen OR durch den Einzelunternehmer bzw. die Einzelunternehmerin unterzeichnet. Bei Kapitalgesellschaften liegt die Verantwortung bei der Geschäftsleitung.
  • Den Jahresabschluss zu unterschreiben, ist eine gesetzliche Pflicht. Die Unterschrift zu verweigern, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann weitere rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.
  • Mit Skribble können Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher digital unterschreiben. Ein Benutzerkonto zu erstellen, ist kostenlos und erfordert nur wenige Klicks.

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Wer muss den Jahresabschluss unterschreiben?

Nach den Vorschriften des Schweizer Obligationenrechts (OR) muss der Jahresabschluss vom Inhaber bzw. der Inhaberin des Einzelunternehmens mit Angabe des Datums unterzeichnet werden. Bei Kollektivgesellschaften sind sämtliche haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter zur Unterschrift verpflichtet.

Im Falle einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) obliegt diese Verantwortung den Mitgliedern der Geschäftsleitung. Mit ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift bekunden sie ihre Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses.

Es stellt sich die Frage: Darf eine Prokurist den Jahresabschluss unterschreiben? Diese Frage lässt sich einfach beantworten: Nein. Die Zuständigkeit liegt hier, ähnlich wie bei Insolvenzanträgen oder Anmeldungen im Handelsregister, eindeutig bei der Geschäftsführung.

Dürfen Sie sich weigern, den Jahresabschluss zu unterschreiben?

Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Dies ist in § 245 HGB (Deutschland) bzw. Art. 957 ff. OR (Schweiz) geregelt. In den Gesetzen ist eindeutig geregelt, dass alle gesetzlichen Vertretenden zum Zeitpunkt der Aufstellung den Jahresabschluss unterschreiben müssen.

Eine Weigerung zur Unterzeichnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings ist der Jahresabschluss auch ohne ordnungsgemäße Unterschrift wirksam. Weitere rechtliche Konsequenzen können jedoch bei einem prüfungspflichtigen Jahresabschluss vorkommen. Die Verweigerung der Unterschrift durch die Geschäftsführung führt mitunter dazu, dass es keinen Bestätigungsvermerk durch die Abschlussprüfung gibt.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichzusetzen.

In nur fünf Schritten den Jahresabschluss digital unterschreiben

Eine eigenhändige Unterschrift digital einzufügen, funktioniert mit einfachen Programmen wie Gimp, Word und Pages. Wollen Sie eine rechtsgültige digitale Signatur haben, sollten Sie jedoch zu einem Anbieter für E-Signaturen greifen. Mit Skribble können Sie Ihren Jahresabschluss schnell und von überall intuitiv signieren. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Erstellen Sie mit nur wenigen Klicks ein kostenloses Benutzerkonto bei Skribble.
  2. Speichern Sie Ihren Jahresabschluss als PDF ab und laden Sie es auf die E-Signing-Plattform von Skribble hoch.
  3. Entscheiden Sie, wer den Jahresabschluss unterschreiben soll: nur Sie selbst oder noch weitere Personen?
  4. Wählen Sie den gewünschten E-Signatur-Standard: einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur.
  5. Hinterlassen Sie Ihre digitale Unterschrift im Dokument und bestätigen Sie sie durch einen Klick auf “Jetzt signieren”.

In nur wenigen Schritten lässt sich so Ihr Jahresabschluss elektronisch unterschreiben und Sie können ihn herunterladen. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist dabei der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichzusetzen.

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Fazit – Jahresabschluss unterschreiben

Das Unterzeichnen des Jahresabschlusses ist eine rechtliche Verpflichtung gemäß § 245 HGB (DE) bzw. Art. 957 ff. OR (CH). Die Verantwortung liegt bei Einzelkaufleuten, haftenden Gesellschaftenden bei Personengesellschaften und der Geschäftsführung bei Kapitalgesellschaften. Prokuristen sind hier nicht befugt. Durch digitale Signatur-Plattformen wie Skribble kann dieser Prozess effizient und rechtssicher gestaltet werden.

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Jahresabschluss unterschreiben – Häufige Fragen und Antworten

Die Unterschrift unter dem Jahresabschluss verpflichtet Sie zur Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen. Bei etwaigen falschen Angaben können rechtliche Konsequenzen drohen, da Sie persönlich haftbar gemacht werden können.

Grundsätzlich ist es den gesetzlichen Vertretenden eines Unternehmens vorbehalten, den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Dies dient dazu, die Richtigkeit und Vollständigkeit der finanziellen Informationen zu bestätigen. Ein Prokurist darf die Bilanz nicht unterschreiben.

Um den Jahresabschluss digital zu unterschreiben, können Sie die E-Signatur-Plattform Skribble nutzen. Das Erstellen eines Benutzerkontos ist kostenlos und in nur wenigen Klicks möglich. Bei Skribble können Sie zwischen mehreren E-Signatur-Standards mit verschiedener Beweiskraft wählen.

Es gilt die Regel, dass alle gesetzlichen Vertretenden zum Zeitpunkt der Aufstellung den Jahresabschluss unterschreiben müssen. Fehlt eine Unterschrift, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Dies gilt insbesondere bei einem prüfungspflichtigen Jahresabschluss.

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