Baugewerbe

Einfach, sicher und einsatzbereit ab Tag 1

Werkverträge bis Baubewilligungen immer und überall digital unterschreiben – für mehr Effizienz und Kostentransparenz.

Effizient arbeiten, ohne Papierkram

  • Dokumente 10x schneller abschliessen
  • Direkt starten, keine Installation nötig
  • Rechtsgültig nach Schweizer Recht
14 Tage kostenlos testen

Die erste Wahl von Schweizer Firmen mit höchsten Ansprüchen an Effizienz und Sicherheit:

Effiziente und reibungslose Zusammenarbeit

Erfahren Sie, wie Sie mit Hybrid Work den vollen Mehrwert der digitalen Transformation freisetzen.

Baubranche digitalisieren
Obwohl im Baugewerbe Effizienz und Kosteneinsparungen entscheidend sind, hinkt die Digitalisierung hinterher. E-Signing ist der kleine Hebel mit grosser Wirkung.

IT-Vorreiter werden
Prozesse zu modernisieren sorgt nicht nur für mehr Effizienz, sondern verbessert auch das Employer Branding – ein positives Bild sowohl intern als auch extern.

10x schneller abschliessen

Unterschreiben Sie jedes Dokument in 3 statt 30 Minuten.

Nahtlos digitale Prozesse
Ausdrucken und Einscannen gehören der Vergangenheit an. Sie verschlanken alltägliche Prozesse und reduzieren Medienbrüche.

Von überall signieren
Postversand oder Extrafahrten ins Büro entfallen: Alle Parteien signieren sicher und ortsunabhängig mit dem Smartphone, Tablet oder am Computer.

Kosten um 90% reduzieren

Sparen Sie CHF 34 pro elektronisch signiertem Dokument.

Weniger Aufwand
Kein Scannen, Drucken, zur Post rennen und tagelanges Warten mehr.

100% Papierlos
Material- und Versandkosten entfallen komplett und Sie verbrauchen halb so viel CO2 als mit der Unterschrift von Hand.

Steigern Sie Ihre Effizienz und sorgen für reibungslose Zusammenarbeit

  • Einfach. Einfacher. Skribble.

    Selbsterklärend und benutzerfreundlich: E-Signieren ist mit Skribble auch ohne technologisches Know-how ein Kinderspiel.

  • Weniger Admin. Mehr Effizienz.

    Projektmanagement leicht gemacht: Verwalten Sie Dokumente einfacher denn je. Auch für übergrosse Dokumente geeignet.

  • Wie per Hand. Nur schneller

    Signieren Sie mit wenigen Klicks, ohne auf die persönliche Note eines handschriftlich unterzeichneten Vertrages zu verzichten.

«Bei Skribble haben wir genau bekommen, was wir gebraucht haben: Eine rechtsgültige, aber einfach nutzbare E-Signatur.»
Samuel Bernet, Projektleiter WALO

Gesetzliche Vorgaben einhalten

Die Dringlichkeit der Digitalisierung hat das Baugewerbe erreicht: Der Regierungsrat des Kantons Zürich realisiert per 1. April 2024 die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens. Bauverfahrensverordnungen, besondere Bauverordnungen sowie Planungs- und Baugesetze sind ab April in elektronischer Form, mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), über die Plattform "eBaugesucheZH" einzureichen.

Dazu gehören zum Beispiel: Anträge auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Anträge auf Bauvorbescheide oder Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungen.

Skribble für Baubewilligungen – Das wichtigste in Kürze: 

  • Erfüllt alle Behörden-Anforderungen
  • QES rechtsgültig nach Schweizer und EU-Recht
  • Direkt einsatzbereit – auch ohne technologisches Know-how
«Das Signieren mit Skribble ist ebenso einfach wie das Signieren mit Kugelschreiber – im Gegensatz zu Papier ist man mit Skribble aber schneller, kostengünstiger und ortsunabhängig unterwegs.»
Nicolas Lemaitre, Projektleiter Smart City, Stadt Zug

Tiefer eintauchen?

Webinar

«Effizient und zukunftssicher: Wie die Bauindustrie von der Digitalisierung und E-Signing profitiert»

Erfahren Sie, welche Digitalisierungsprojekte aktuelle Herausforderungen der Bauindustrie lösen und welche entscheidende Rolle E-Signaturen dabei spielen.

  • Datum: 26. November 2024 
  • Uhrzeit: 11.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Gastreferent: Christian Schollenberger, CIO, Equans
  • Moderation: David Fürsinger, CPO und Co-Gründer, Skribble AG

WALO Case Study

WALO signiert tausende Baudokumente elektronisch. Erfahren Sie wie WALO mit der Einführung der E-Signatur ortsunabhängiges Arbeiten ermöglicht und für mehr Effizienz sorgt.

Alles klar?

Am 24. Januar 2024 beschliesst der Regierungsrat, dass die Bauverfahrensverordnung (BVV) wie folgt geändert wird: «Die Meldung ist zusammen mit den Unterlagen spätestens 30 Tage vor Baubeginn elektronisch über die Plattform (eBaugesucheZH) gemäss §§ 19 a–19 c im Dateiformat PDF bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. (...) Sie versehen das Gesuch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (...).»

Am 24. Januar 2024 beschliesst der Regierungsrat, dass die Besondere Bauverordnung I wie folgt geändert wird: «Neu werden das Baugesuch und die Gesuchsunterlagen elektronisch im Dateiformat PDF über die Plattform (eBaugesucheZH) eingereicht (§ 6 Abs. 1 BVV). Es müssen grundsätzlich keine Unterlagen in Papierform mehr eingereicht werden. (...) Sie können ihre Zustimmung auf der Plattform mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) (...).»

Ja, mit dem höchsten der 3 E-Signatur-Standards, der qualifizierten elektronischen Signatur (kurz: QES), können Sie Bauverfahrensverordnungen rechtsgültig signieren. Mehr noch: Mit der Gesetzesänderung per 1. April 2024 wird nur noch die digitale Version akzeptiert.

Ja. Sie können Skribble während 14 Tagen mit den Funktionalitäten des Pro-Plans kostenlos und unverbindlich testen. Dafür ist keine Kreditkarte nötig. Während der Testphase haben Sie 20 kostenlose Signaturen und unbegrenzte Benutzer. Sollten Sie sich gegen Skribble entscheiden, können Sie Ihre Testphase jederzeit beenden.

Das Gesetz unterscheidet die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese 3 Signatur-Standards haben unterschiedliche Beweiskraft und werden eingesetzt, um unterschiedliche Dokumente zu signieren.